20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Die Hochschule legt dar, welche Standards und Prozesse existieren, sowie welche Maßnahmen zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und Korruption ergriffen werden.

Sie legt insbesondere dar, wie Verstöße gegen die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Der Servicebereich Recht & Gremien der Hochschulverwaltung berät Hochschulangehörige in allen auftretenden Rechtsfragen und prüft jede Satzung oder Ordnung: 

- Der Datenschutzbeauftragte der UDE kommt aus der Verwaltung. Er berät in allen Fragen rund um den Datenschutz und seinen Geltungsbereich.

- Korruption, Bestechung, Vorteilnahme im Amt sind auch in der Hochschulverwaltung keine unbekannten Themen. Daher setzt die UDE auf Prävention und berät Hochschulangehörige gerne, wenn sie Zweifel haben, ob Sie eine Einladung, einen Kalender oder einen Kugelschreiber von einem Dritten annehmen dürfen. Korruption ist kein Kavaliersdelikt und schafft Abhängigkeiten. Sie kann bereits bei kleinen Gefälligkeiten beginnen. Alle Beschäftigten sind daher verpflichtet, jeden Anschein für persönliche Vorteilsnahme, die im Zusammenhang mit ihren dienstlichen Aufgaben steht, zu vermeiden. Ziel der Korruptionsprävention ist es, alle Beschäftigten der Universität zu sensibilisieren, Situationen zu erkennen, die auch ungewollt in eine Korruptionsverstrickung führen könnten (mehr Infos unter: https://www.uni-due.de/verwaltung/korruptionspraevention/).

- Klar geregelt im Hochschulgesetz und in der Grundordnung sind die "Gremien". Der Servicebereich Recht & Gremien betreut den Hochschulrat, das Rektorat, den Senat und die zentralen Kommissionen, die die Geschicke der Hochschule lenken. Hier werden die Entscheidungen getroffen über Entwicklungs- und Wirtschaftspläne, über Finanzierungen, über Berufungen und Bleibeverhandlungen, über Studiengänge und viele "Grundsatzfragen", die der Universität ihr Profil geben.

- Der Servicebereich Recht & Gremien ist auch das "Wahlamt". Sie bereiten die Wahlen vor, schreiben sie aus, sammeln Wahlvorschläge, sorgen für Wahllokale, -urnen und Stimmzettel, zählen sie aus, veröffentlichen die Ergebnisse und laden zu den konstituierenden Sitzungen ein.

- Der Justitiariat gliedert sich in die Bereiche Rechtsangelegenheiten und Datenschutz. Im Bereich Rechtsangelegenheiten unterstützt das Justitiariat sämtliche Universitätseinrichtungen in allen auftretenden Rechtsfragen. Hierzu gehören nur beispielhaft genannt arbeitsrechtliche sowie beamtenrechtliche Fragestellungen und das Prüfungs- und Vertragsrecht. Darüber hinaus werden von hier aus die Fakultäten sowie die zentralen Hochschulgremien und Einrichtungen juristisch betreut; außerdem werden hier die Ordnungen und Satzungen der Hochschule geprüft und überarbeitet. Der Bereich Datenschutz bearbeitet Fragen des personenbezogenen und institutionellen Datenschutzes in rechtlicher Hinsicht.