Compliance umfasst die Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie sonstigen vertraglichen Verpflichtungen. Compliance meint damit das rechtskonforme Verhalten jedes Einzelnen im Geschäftsverkehr, angefangen bei den Beschäftigten, den Geschäftsführern, dem Aufsichtsrat, den Gesellschaftern bis hin zu Lieferanten, Ausstellern und Besuchern. Folglich respektiert das Unternehmen das geltende Recht und verlangt das Gleiche von seinen Beschäftigten und Geschäftspartnern.
Um Korruption und anderem rechtswidrigen Verhalten präventiv entgegenzuwirken, hat die Geschäftsführung der HMC bereits im Jahr 2008 ein Compliance-Management-System (CMS) eingeführt, bestehend u. a. aus dem Corporate-Compliance-Programm, regelmäßigen Schulungen und einer/-m Compliance-Beauftragten.
Im März 2020 wird von der Senatskommission für öffentliche Unternehmen eine Compliance-Rahmenrichtlinie für öffentliche Unternehmen beschlossen. Bei der Compliance-Rahmenrichtlinie handelt es sich um eine konsequente Weiterentwicklung des bereits seit 2009 verpflichtenden Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK).
Compliance und Antikorruption sind zudem ausdrücklich im Tarifvertrag festgeschrieben (§ 3 (2) TV-AVH):
„Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Werden den Beschäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen.“
Da im Veranstaltungskontext eine Vielzahl verschiedener Parteien zusammenkommt, ist ein Risiko für Non-Compliance und Korruption gegeben. Dennoch wirkt die HMC dem Risiko durch Transparenz und Informationsquellen sowie Unterstützung durch die Rechtsabteilung entgegen.
Alle Beschäftigten werden regelmäßig mithilfe des e-Learning-Systems sam® zu Themen des regelkonformen Verhaltens und der Korruptionsprävention geschult. Das Compliance-Programm sowie das Organisationshandbuch sind im Intranet für alle Beschäftigten frei zugänglich. Denn es gilt, dass Kompetenz und Verantwortung der Schlüssel zum Erfolg sind. Beides erwächst auch aus Rechtstreue und ethischem Verhalten. Erst die regelmäßige Befassung mit der Materie erzeugt das nötige Bewusstsein und Sensibilität.
Alle Beschäftigten haben Verletzungen des Corporate-Compliance-Programms etc. unverzüglich ihrem Vorgesetzen oder der/dem Compliance-Beauftragten mitzuteilen (Mitteilungspflicht). Die Anzeige kann auch anonym vorgetragen werden; dies sollte aber im Sinne der bei der HMC gelebten Unternehmenskultur, die u. a. durch Offenheit und Vertrauen geprägt ist, nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Das Unternehmen wird sicherstellen, dass kein/-e Beschäftigte/-r allein aufgrund einer Anzeigenerstattung auf irgendeine Weise benachteiligt wird. Vorgesetzte müssen auch aus eigener Initiative regelmäßig Kontrollen durchführen und das Gespräch mit den Beschäftigten suchen.
Verstöße können u. a. mit Abmahnungen, mit Geltendmachung von Schadensersatzforderungen oder der Kündigung des Arbeitsverhältnisses geahndet werden.
Schließlich sind die wesentlichen Ziele der Compliance die Minimierung von Unternehmensrisiken und -schäden sowie die Steigerung der Effektivität von Prozessen.
Zusammenfassend wird Compliance bei der HMC folgendermaßen umgesetzt:
- Verabschiedung eines Corporate-Compliance-Programms (seit 17.12.2008 in Kraft)
- Verpflichtung auf das Corporate-Compliance-Programms bei Eintritt
- Einrichtung einer Intranet-Seite zu diesem Thema (Glossar/Compliance)
- Compliance: Bestandteil des Organisationshandbuchs
- Bestellung einer Compliance-Beauftragten (seit 09.01.2008)
- Compliance-Schulungen (regelmäßig; für neue Beschäftigte)
Siehe auch: „
Unser Beitrag zu den 17 UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung“
- SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen