20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die ILB untersteht als Anstalt des öffentlichen Rechts der Staatsaufsicht und als Kreditinstitut der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesbank. Die ILB unterliegt damit auch den Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Geldwäschegesetzes (GwG). Aus diesem Grund werden an ihre Organisation besondere regulatorische Anforderungen gestellt, die sich auch auf die Verhinderung strafbarer Handlungen, inklusive der Korruptionsprävention, beziehen. Die Korruptionsprävention der ILB zielt darauf ab, sowohl aktive als auch passive Korruption auszuschließen. Die ILB wirkt strafbaren Handlungen risikoorientiert durch präventive Maßnahmen, Sensibilisierungen, Kontrollen und Prüfungen entgegen. Hierzu führt sie turnusmäßig für alle Mitarbeitende Schulungen und Workshops zur Verhinderung strafbarer Handlungen durch, inklusive der ILB-Führungskräfte. Das Compliance-Office hält die Teilnahmen nach.

Verhinderung strafbarer Handlungen
Die Verhinderung strafbarer Handlungen in der ILB ist eine Aufgabe der sogenannten „Zentralen Stelle“ gem. § 25h Abs. 1 KWG, die dem Compliance-Office der ILB angegliedert ist. Die ILB hat eine Verantwortliche für die Zentrale Stelle bestellt, die auch Geldwäschebeauftragte ist. Das Compliance-Office berichtet direkt an den Vorstand. Mit der Leiterin des Compliance-Office werden qualitative Ziele vereinbart, die sich auf die Umsetzung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Compliance-Funktion, Zentrale Stelle und Geldwäschebeauftragte beziehen. Die Ziele des Compliance-Office werden jährlich überprüft und wurden im Jahr 2021 alle erreicht.

Im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse ermittelt die Zentrale Stelle die institutsspezifische Risikosituation in Bezug auf das Risiko strafbarer Handlungen. Als Förderbank, die regional tätig ist, und dies primär im Darlehensgeschäft, Zuschussgeschäft und Beteiligungsgeschäft, bestehen für die ILB keine erhöhten Risiken, die negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben. Aus der Risikoanalyse des Compliance-Office werden die erforderlichen Maßnahmen abgeleitet und ein Kontrollplan erstellt. Die Kontrollen des Compliance-Office beziehen sich risikobasiert auch auf die Einhaltung der Vorgaben zur Korruptionsprävention.

Verhinderung von Korruption
Die ILB hat Regelungen zur Verhinderung von Interessenkonflikten und Korruption, inklusive detaillierter Regelungen und Beispiele für Annahme und Gewährung von Vorteilen und Einladungen, sowohl in ihrem Corporate Governance Kodex als auch in internen Arbeitsanweisungen veröffentlicht. Diese sind für alle Mitarbeitende im firmeninternen Sharepoint abrufbar.
Des Weiteren hat die ILB über eine Rechtsanwaltskanzlei ein externes Hinweisgebersystem eingerichtet. Hinweise auf strafbare Handlungen und Gesetzesverstöße können darüber (auch anonym) sowohl von Mitarbeitenden der ILB als auch externen Personen gemeldet werden. Die Kontaktdaten hat die ILB auf ihrer Internetseite veröffentlicht.