20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Im Hinblick auf Strategien, konkrete Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten verweisen wir auf das Kriterium 6 Regeln und Prozesse. Die Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten ist für uns und unsere Partnerunternehmen eine Selbstverständlichkeit. Für das Geschäftsjahr 2019  hatten wir eine Antikorruptionsrichtlinie installiert und im Unternehmenshandbuch veröffentlicht. Korruptionsfälle sind uns nicht bekanntgeworden. Eine explizite Prüfung fand daher in den Betriebsstätten nicht statt.
 

Die Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regelungen erfolgt über die Interne Revision des Genossenschaftsverbandes. Für die interne Überprüfung der Einhaltung der berufsrechtlichen Regelungen für Prüfungsverbände und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben wir ein Referat Qualitätssicherung installiert. Beide Einrichtungen sind jeweils unmittelbar einem Vorstandsmitglied hierarchisch zugeordnet. Der Genossenschaftsverband und die AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft nehmen am System der externen Qualitätskontrolle teil und unterliegen den anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen (Inspektionen) der Abschlussprüferaufsichtsstelle, die ohne Anordnung weiterer Maßnahmen abgeschlossen wurden.  

Unsere Führungskräfte und Mitarbeitenden werden in regelmäßigen Schulungen für die relevanten Themen sensibilisiert. 

Das wesentliche Risiko, das sich für unsere Berufsträger aus unserer Geschäftstätigkeit ergibt, ist eine mangelnde Unabhängigkeit bzw. Neutralität. Wir haben zu deren Wahrung Prozesse und Nachweispflichten installiert.