20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Das Unternehmen betreibt selbst keine korruptionsfördernden Praktiken und Parteispenden erfolgen nicht. Es bestehen im Unternehmen, bei den Lieferant/innen und Kund/innen keine Korruptionsrisiken.

germanBroker.net agiert nach dem Code of Conduct (CoC vom BDVM), welcher illegale Geschäftspraktiken ausschließt bzw. verbietet. Über den Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. verpflichtet sich germanBroker.net als Mitglied zur Einhaltung verbindlicher Verhaltensregeln und Geschäftsprinzipien. Im Rahmen dieses Codes of Conduct werden auch die Beziehungen der Verbandsmitglieder zu Versicherungsunternehmen, zum Staat (hier vor allen Dingen zu den Aufsichtsbehörden) sowie im Wettbewerb der Mitglieder untereinander behandelt. Der Code of Conduct dient als Richtschnur für das Handeln seiner Mitglieder und als einheitliches Regelwerk mit der Zielsetzung das Berufsbild des Maklers zu verbessern.

Aufgrund der Unternehmensform als Aktiengesellschaft wird die Bilanz- und Umsatzentwicklung regelmäßig unabhängig geprüft. Seit Gründung im Jahr 2001 erhielt jeder gBnet-Jahresabschluss ein uneingeschränktes WP-Testat. Bevor sich germanBroker.net zu einer mittelgroßen Gesellschaft mit beschränkter Haftung entwickelte, war das WP-Testat auf freiwilliger Basis.

Die Mitarbeitenden des Unternehmens sind dazu aufgefordert, sich an den unternehmenseigenen Wertekodex zu halten. Dieser Kodex wird durch den Vorstand bei Neuantritt eines Mitarbeiters erläutert und ausgehändigt. Bewusstseinsbildung wird auch durch Team-Meetings, spezielle Arbeitskreise innerhalb des Unternehmens oder die Weitergabe entsprechender Informationen betrieben. Der Arbeitskreis KuK (Kultur und Kommunikation) sowie Vertrauensmitarbeitende stehen innerhalb des Unternehmens als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Vergabe des Budgets für soziale und gesellschaftliche Zwecke wird vom internen KuK-Arbeitskreis fortlaufend überwacht.

Nach gesetzlichen Vorgaben wurden alle erforderlichen Beauftragten ernannt. Beispielsweise ist der Datenschutzbeauftragte und CISO-Beauftragter Herr Dr. Martin H. Ludwig. Für das Thema Compliance ist der Vorstand zuständig.

Ergebnisse der Zielerreichung: Strafen und Ordnungsgelder wurden im Berichtsjahr 2020 nicht erhoben bzw. eine Erhebung ist nicht bekannt. In sonstigen Vertrags- und Dienstleistungsbeziehungen sind durch unternehmensweite Richtlinien (Vollmachts- und Unterschriftsgrundsätze, Zahlungs- und Buchungsanweisungen) zahlreiche Vorgaben und Kontrollen geschaffen worden, welche korrupte Verhaltensweisen verhindern sollen.