20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Mit den „Darmstädter Compliance-Leitlinien“ und dem „Darmstädter Beteiligungskodex“ werden zwei Maßnahmen vorgestellt, die ein gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten beim EAD unterstützen.

Darmstädter Compliance-Leitlinien

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich zur weiteren Verbesserung der Unternehmensleitung und -steuerung entschlossen, ein Regelwerk unter dem Titel „Darmstädter Compliance-Leitlinien“ zu verfassen. Das Compliance-System beinhaltet neben juristischen Vorgaben auch führungsbezogene Aspekte. Die Compliance-Leitlinien sollen in der Regel von allen Beteiligungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt angewendet werden, demnach auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EAD. Ziel der Compliance-Leitlinien ist die Vermeidung von Regelverstößen, unnötiger Risiken und der damit einhergehenden Kosten sowie eine verbesserte Wahrnehmung der Stadtwirtschaft in Stadt und Region.

Zur führungsbezogenen Compliance der Leitlinie gehören auch Aspekte der Nachhaltigkeit.
So haben der Schutz der Umwelt und die Schonung der natürlichen Ressourcen hohe Priorität. Jeder Mitarbeiter und jede Führungskraft hat den Schutz von Mensch und Umwelt in seinem Arbeitsumfeld zu beachten. 


Darmstädter Beteiligungskodex

Der Darmstädter Beteiligungskodex soll zu einer verantwortungsvollen, zielgerichteten und nachhaltigen Unternehmensführung im Sinne von Unternehmensleitung, -steuerung und -transparenz anhalten. Dabei soll er die Umsetzung der Stadtwirtschaftsstrategie fördern.
Er stärkt die besondere Verantwortung kommunaler Unternehmen bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Daseinsvorsorge und trägt daher den Anforderungen an die kommunale Wirtschaft Rechnung.
Der vorliegende Darmstädter Beteiligungskodex wird von allen Mehrheitsbeteiligungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt angewendet. Die Betriebskommission des EAD beschließt jährlich die Entsprechenserklärung des Eigenbetriebes.  

Verantwortung

Verantwortlich für das Thema Compliance ist die 1. Betriebsleiterin, die auch die Umsetzung der beschriebenen Strategien und Maßnahmen kontrolliert.

Schulungen


Zum Thema „Korruptionsvermeidung“ wird für Sachgebietsleitungen und interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig eine interne Schulung angeboten.
Die Betriebsleiterin und die Personalleiterin wurden vom Antikorruptionsbeauftragten der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der die Verwaltungsvorschrift erstellt hat, in deren Anwendung geschult. Diese Schulung wurde dann im EAD von der Personalleiterin für alle Abteilungsleitungen durchgeführt und ist nun Bestandteil des internen Schulungsprogramms. Sie wird für alle Sachgebietsleitungen und Beschäftigten angeboten. Damit wird ein enger Austausch zwischen der Personalabteilung und den Fachabteilungen zur Korruptionsvermeidung gepflegt.


Risiken

Aufgrund dieser Instrumente werden Risiken wie etwa Vorteilsgewährung, Annahme inadäquater Zuwendungen und Verstöße gegen das Vergaberecht gemindert.

Ziele

Im Jahr 2019 sind entsprechende Schulungen vorgesehen, die sich an Sachgebietsleitungen sowie interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richten („Verwaltungsvorschrift – Korruptionsvermeidung“).

(Agenda 2030: Nachhaltigkeitsziel 16)