20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Sicherung der Integrität unserer Mitarbeiter ist ein entscheidender Beitrag, um Rechtsrisiken zu vermeiden und zur dauerhaft positiven Entwicklung und hohen Reputation der VVB beizutragen. Aus diesem Grund achtet die VVB bei der Gestaltung der Geschäftsprozesse auf einen verantwortungsvollen Umgang mit gesetzlichen Vorgaben.

Der Vorstand versteht das Thema Compliance als wesentliche Leitungsaufgabe und bekennt sich ausdrücklich zu rechtmäßigem, sozialem und ethischem Handeln. Zur Bekämpfung von Insiderhandel und Marktmanipulation, Korruption oder sonstigen strafbaren Handlungen gibt es strenge und detaillierte Richt- und Leitlinien für alle Mitarbeiter.

Die Bank verfügt über eine etablierte Compliance-Organisation, die insbesondere auch auf die Verhinderung von strafbaren Handlungen ausgerichtet ist. Sie umfasst vor allem die Kapitalmarkt-Compliance, die Geldwäsche-, Terrorismus- und Betrugsprävention und die Compliance-Funktion nach den MaRisk und wird von der Abteilung Beauftragtenwesen (BW) gemäß den rechtlichen Anforderungen als unabhängige Schnittstelle zu den übrigen Bankfunktionen verantwortet. Das zentrale Compliance-Management wird vom Abteilungsleiter BW verantwortet und ist direkt dem Vorstand unterstellt. Ungeachtet der Durchführung von Kontrollhandlungen der MaRisk-Compliance-Funktionsträger obliegt der Internen Revision die Durchführung von Prüfungen. Dies schließt auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der MaRisk-Compliance-Funktion mit ein.

Gemäß § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG hält die VVB ein Verfahren vor, das es den Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität erlaubt, über bestimmte Rechtsverstöße innerhalb der Bank zu berichten.

Ausschließlich zuständig für die Entgegennahme und Bewertung der Hinweise ist eine Mitarbeiterin der Abteilung Beauftragtenwesen.

Alle Mitarbeiter sind auf ein verantwortliches und integres Handeln sowie einen entsprechenden Umgang mit Vermögenswerten verpflichtet; dies umfasst auch Richtlinien für Mitarbeitergeschäfte. Mitarbeiter werden umfassend und fortlaufend über die zu beachtenden Regeln informiert. Dies geschieht durch veröffentlichte Richtlinien und Arbeitsanweisungen sowie regelmäßige Schulungen zu den relevanten Themen.

Wesentliche Risiken sind hinsichtlich des gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens derzeit nicht erkennbar. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit verschafft sich die Bank einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen einen Überblick über die Risiken der Bank. Der Prozess zur Risikoinventur ist im Risikohandbuch der Bank schriftlich dokumentiert.