20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Seit Gründung des Gemeinnützigen Feuerbestattungsvereins Halle e.V. im Jahr 1990 wird in unserem Unternehmen bis heute der Grundsatz verfolgt, dass jedes Bestattungsinstitut, das unsere Dienstleistung in Anspruch nimmt, gleichbehandelt wird – unabhängig vom Auftragsvolumen. So wiedersetzen wir uns auch einer im Wettbewerb nicht unüblichen Praxis, wonach Krematorien an Bestattungsunternehmen Rückvergütungen zahlen, deren Höhe sich nach der Zahl der Kremationsaufträge richtet und an denen der Angehörige bzw. der Totenfürsorgeberechtigte – also der Auftraggeber der Bestattung – nicht partizipiert.   

Es herrscht eine enge Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei und einer Unternehmensberatung, die uns sowohl im Hinblick auf Compliance-Themen, steuerliche Regelungen sowie rechtliche Anforderungen an den Datenschutz beraten und unterstützen. So können Geschäftsführung und Mitarbeiter frühzeitig für die Themen Compliance und Antikorruption sensibilisiert werden.  

Die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften im Gesundheits- und Arbeitsschutz obliegt der Geschäftsführung, unterstützt durch den ASA (siehe Leistungsindikator GRI SRS-403-4).

Die Finanz- und Lohnbuchhaltung erfolgt durch einen Steuerberater, der für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich ist. Damit stellen wir sicher, dass Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert werden.

Angesichts des beschriebenen engmaschigen Netzes, insbesondere des externen Inputs, und nicht zuletzt aufgrund des eigenen seit 1990 praktizierten Verhaltenskodex, sehen wir in diesem Bereich keine Risiken.