20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Wir legen größten Wert auf die Einhaltung der geltenden Gesetze. Wir dulden keine Korruption in unserem Unternehmen oder in der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder öffentlichen Kontrollorganen. Wir haben ein geringes Korruptionsrisiko und wurden seit Bestehens unseres Unternehmens noch nie bezüglich der HCCP-Standards oder bezüglich der Frische und Qualität unserer Produkte gesetzlich belangt. Dasselbe gilt für steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Belange.

Das Thema Compliance wird ausschließlich von der Geschäftsleitung verantwortet. Im kleinen Handwerksbetrieb gibt es hierzu keine internen Kontrollorgane. Die Umsetzung von Compliance wird ggf. von einer beratenden Anwalts- und Steuerkanzlei unterstützt. Als Dienstleister informieren die Kanzleien zudem regelmäßig über relevanten Neuerungen der Rechtsrahmen.