Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Aufgrund von gesetzlichen und gesetzesähnlichen Anforderungen des KWG sowie der MaRisk sind Kreditinstitute zur Einführung von Maßnahmen, Standards, Systemen und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten sowie zur Erhöhung der Sicherheit in unterschiedlichen Bereichen verpflichtet.
Die MaRisk-Compliance erfordert die Einrichtung einer Compliance-Funktion, um den Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, entgegenzuwirken. Dies geschieht im Wesentlichen durch die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben sowie entsprechender Kontrollen. Unter Compliance wird die Einhaltung von Regelungen verstanden.
Die Einhaltung der unterschiedlichen Anforderungen ist für die Bank von großer Bedeutung. Dies trägt beispielsweise zur Erhaltung der Reputation bei. Das Vertrauen der Kunden in die Bank ist Grundlage für eine gute Geschäftsbeziehung und damit auch für den Erfolg der Bank.
Für die Erfüllung der beruflichen Aufgaben der Vorstandsmitglieder/Mitarbeiter der Bank ist eine absolute und unbedingte Integrität erforderlich. Es ist von größter Bedeutung, dass die Tätigkeiten unbefangen und unabhängig von äußeren Einflüssen ausgeübt werden. Dafür gibt es beispielsweise eine Richtlinie, die dem Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Vorteilen regelt. Bereits der Anschein mangelnder Integrität stellt eine Gefahrenquelle mit hohem materiellem sowie immateriellem Schadenspotential für die Bank dar und ist somit zu vermeiden.
Die VR Bank SWW eG hat diverse Compliance-Aufgaben an die DZ CompliancePartner GmbH ausgelagert. Die DZ CompliancePartner GmbH übernimmt Tätigkeiten und Kontrollhandlungen zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen. Zu den ausgelagerten Funktionen im Jahr 2019 zählten bereits die Geldwäsche- und Betrugsprävention, das Whistleblowing sowie der Datenschutzbeauftragte. Die Abteilung Aufsichtsrecht/Compliance fungiert als Verbindungsstelle zur DZ Compliance-Partner GmbH. Darüber hinaus sind Mitarbeiter dieser Abteilung mit Themen der WpHG-Compliance, der MaRisk-Compliance und der Informationssicherheit beauftragt. Zudem hat die Bank einen Sicherheitsbeauftragten.
Die Bank hat geeignete Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption implementiert. Diese werden von den jeweiligen Beauftragten bzw. der Internen und Externen Revision geprüft. Vierteljährlich erfolgt in einem internen Kommunikationskreis (Steuerungszirkel MaRisk & Compliance) ein Austausch über aktuelle Themen aus den jeweiligen Bereichen, welcher protokolliert wird. Der Vorstand der Bank wird über aktuelle Themen informiert. Zusätzlich gibt es jährlich Berichte zu den unterschiedlichen Compliance-Aufgaben, die ebenfalls an den Vorstand geleitet werden.
Bei Neueinstellung wird jeder Mitarbeiter bezüglich des gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens informiert. Dazu zählt beispielsweise die Geldwäscheschulung. Zudem existieren diverse Arbeitsanweisungen für die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder der Mitarbeiter. Die Einhaltung wird von der Internen Revision geprüft.
Über separate Ziele verfügt die Bank nicht. In der Bank existieren angemessene Sicherungssysteme zur Verhinderung von Korruptionsrisiken, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie sonstiger strafbarer Handlungen. Jährlich wird eine Risikoinventur durchgeführt, bei der die unterschiedlichen Risiken der Bank ausführlich betrachtet werden. Es existieren keine wesentlichen Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und den Produkten und Dienstleistungen ergeben und die wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben.
Bei Prüfungen hinsichtlich Korruptionsrisiken werden grundsätzlich alle Geschäftsstandorte betrachtet. Im Jahr 2020 wurden keine Korruptionsfälle bestätigt.
Es wurden keine Bußgelder wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt. Es wurden keine Angestellten aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt, keine Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert und keine öffentlich-rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption gegen die Bank oder deren Angestellte im Berichtszeitraum eingeleitet.
Es wurden keine Bußgelder wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt. Es wurde kein Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt.