20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Compliance- und Antikorruptionsrichtlinien

Eine Compliance- und Antikorruptionsrichtlinie existiert nicht. Die agn unterzeichnet im Rahmen öffentlicher Aufträge entsprechende Erklärungen, die der Korruptionsprävention dienen.

Verantwortlichkeiten und Überprüfung

Für das Thema Compliance ist bei der agn die Geschäftsführung verantwortlich.

Sensibilisierung

Die Mitarbeiter sind für das Thema sensibilisiert, da die agn seit Jahrzehnten erfolgreich öffentliche Aufträge mit den entsprechenden rechtlichen Regelungen umgesetzt hat. Die agn hat 1998 ein Qualitätsmanagementsystem aufgebaut, seitdem ist das QM-System der agn ununterbrochen nach DIN ISO 9001 zertifiziert. Diese Zertifizierung wird besonders in Vergabeverfahren der öffentlichen Hand positiv bewertet. Ein Wissenstransfer findet darüber hinaus im Arbeitsalltag unter den Mitarbeitern statt. Risiken sind aufgrund dieser Erfahrungen und Arbeitsprozesse nicht erkennbar.

Ziele

Für die Zukunft wird geprüft, entsprechende Formulierungen in die firmenspezifischen Standard-Arbeitsverträge rechtlich gezielt zu verankern.
Vgl. zudem die Ausführungen in Kriterium 3.