20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Gute Produkte, serviceorientierte Dienstleistungen und vertrauensvolle Beziehungen sind die Grundlage für den nachhaltigen Erfolg der GWG-Gruppe. Der Umgang mit der Kundschaft, Geschäftskontakten und der Mitarbeitenden untereinander soll von Fairness, Vertrauen und Diskretion geprägt sein. Dazu hat die GWG-Gruppe eine Betriebsvereinbarung Compliance-Verhaltensgrundsätze veröffentlicht, die Regeln und Verhaltensgrundsätze für ein rechtlich korrektes und verantwortungsbewusstes Verhalten der Mitarbeitenden formuliert. Für das Einhalten der Betriebsvereinbarung Compliance-Verhaltensgrundsätze ist neben der Geschäftsführung auch die Compliance-Beauftragte zuständig.

Im Rahmen der Betriebsvereinbarung Compliance-Verhaltensgrundsätze orientiert sich die GWG-Gruppe an den folgenden Leitzielen, um eine faire und korruptionsfreie Unternehmenstätigkeit zu gewährleisten:   Um die Einhaltung dieser Verhaltensgrundsätze sicherzustellen, sieht die Compliance-Richtlinie spezifische Maßnahmen im Sinne eines Zustimmungs- und Entscheidungsprozesses vor. Generell sind alle Entscheidungen im Rahmen der Einhaltung der Betriebsvereinbarung Compliance-Verhaltensgrundsätze zu dokumentieren. Hierdurch werden sowohl Führungskräfte als auch Beschäftigte für dieses Thema sensibilisiert und dessen Einhaltung in der täglichen Geschäftstätigkeit gewährleistet. Für die Einhaltung der Richtlinie wurde eine interne Compliance-Beauftragte bestellt. Bei der Einhaltung bestimmter Geschäftsprozesse wird die Zustimmung der Bereichsleitung gefordert. Zusätzlich dazu ist für bestimmte Bereiche die Zustimmung des Gesamtvorstandes der GWG AG nötig. Diese Zustimmungen sind in jedem Fall zu dokumentieren. In Zweifelsfällen kann sich die Bereichsleitung wiederum an den Vorstand oder die Compliance-Beauftragte wenden. Darüber hinaus findet turnusmäßig oder bei Bedarf eine Regelberichterstattung zu Compliance-Verstößen gegenüber dem Gesellschafter statt.

Das aufgestellte Compliance-Management-System (CMS) wurde im November 2020 durch das Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft e.V. im Rahmen einer Erstauditierung erfolgreich zertifiziert. Im Jahr 2021 soll die Re-Zertifizierung erfolgen. Neben der Beurteilung diverser Richtlinien und Unterlagen stellen Gespräche mit Mitarbeitenden und Führungskräften aller Ebenen einen essenziellen Part im Zertifizierungsprozess dar. Das gute Ergebnis spiegelt den Erfolg der nachhaltigen Strategie und das integre Handeln von Führungskräften und Mitarbeitenden im Unternehmen wider.  

Unterweisungen im Arbeitsschutz und Schulungen in Compliance und Datenschutz helfen dem Unternehmen, alle Mitarbeitenden für diese wichtigen Themengebiete zu sensibilisieren. Um alle Mitarbeitenden auf dem gleichen Niveau zu unterweisen, wurde ein E-Learning eingeführt. Die angebotenen Onlinekurse können jederzeit digital am PC, Laptop, Tablet oder Smartphone durchführt werden und sind so flexibel in den Arbeitsalltag integrierbar. Die Teilnahme ist für alle Mitarbeitenden verpflichtend und wird jedes Jahr erneut geprüft.

Durch die Einhaltung der allgemeinen gesetzlichen Vorgaben und die zusätzlich auferlegten Verhaltensgrundsätze der Betriebsvereinbarung Compliance-Verhaltensgrundsätze sowie dessen Kontrolle durch den internen Zustimmungs- und Entscheidungsprozess gehen keine wesentlichen Risiken aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und den Produkten und Dienstleitungen der GWG-Gruppe im Bereich von Korruption und Bestechung hervor.

Für das Berichtsjahr liegen keine Gesetzesverstöße vor.