20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Der FSB Verbund verfügt über eine Compliance-Richtlinie als Betriebsvereinbarung zur Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien im Unternehmen. Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, die Gleichbehandlung aller Unternehmer zu gewährleisten und jede Form der unlauteren Geschäftspraktiken durch Vorteilsnahme, Bestechlichkeit oder jede sonstige Form von Korruption zu unterbinden, ohne die wohlwollende und wertschätzende Haltung gegenüber den Mitarbeiter_innen aufzugeben. Diese Compliance-Richtlinie hält unter Anderem detaillierte Maßnahmen zur Mitverantwortung bei Korruptionsbekämpfung und Sanktionen bzw. dem Umgang mit Korruptionsbeschuldigten vor. Ergänzt werden die Regelungen der Compliance-Richtlinie durch die im
Unternehmen bestehenden Sicherungsmaßnahmen, wie insbesondere das Vier-Augen-Prinzip und die Regelungen zu Vergabe- und Zahlungsermächtigungen. Da im Berichtsjahr keine Fälle von Korruption aufgetreten sind, konnte das Ziel dieser Richtlinie erreicht werden.

Zur Einhaltung und Überprüfung dieser Richtlinie hat der FSB Verbund eine neutrale Compliance-Beauftragte im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages beauftragt, die eine objektive Bearbeitung der Anliegen gewährleistet. Darüber hinaus stehen die Betriebsratsvorsitzenden ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Compliance-Richtlinie regelt den Umgang unter den Mitarbeiter_innen und Mieter_innen, Führungskräften, Geschäftspartnern und Behörden. Die Betriebsvereinbarung dient nicht nur der Einhaltung von Gesetzen, sondern auch der Einhaltung von freiwilligen Verhaltens- und Moral-Kodizes innerhalb des Verbundes. Die Mitarbeiter_innen und Führungskräfte werden jährlich auf diese Betriebsvereinbarung hingewiesen und somit für dessen Geltungsbereich sensibilisiert.

Durch die Einhaltung der generellen gesetzlichen Vorgaben und die Verhaltensgrundsätze, welche im FSB Verbund durch die Compliance-Richtlinie verpflichtend sind, gehen keine wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und den Produkten und Dienstleistungen des FSB Verbunds im Bereich von Korruption und Bestechung hervor.