Die Hochschule legt dar, welche Standards und Prozesse existieren, sowie welche Maßnahmen zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und Korruption ergriffen werden.
Sie legt insbesondere dar, wie Verstöße gegen die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
In ihren Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis entspricht die NORDAKADEMIE vollständig den Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft" der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in den Hochschulen. Diese Richtlinien sind öffentlich einsehbar und gelten für alle Hochschulangehörigen verpflichtend (https://www.nordakademie.de/fileadmin/downloads/Pruefungsamt/Satzungen_2015/Richtlinien_fuer_gute_wissenschaftliche_Praxis_vom_18.08.2015.pdf). Zur Sicherung der in den Richtlinien genannten Verhaltensvorgaben hat die NORDAKADEMIE mit der Compliance-Beauftragten eine Ombudsperson berufen, die als Ansprechpartnerin für Fragen guter wissenschaftlicher Praxis zur Verfügung steht und Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens entgegennimmt, um ihnen nachzugehen. Bei Bestehen entsprechender Verdachtsmomente wird hierzu eine Kommission von der Hochschulleitung bestellt. Zur Identifikation von Plagiaten in Abschlussarbeiten stellt die NORDAKADEMIE ihren Prüfern ergänzend eine Erkennungs-Software zur Verfügung. Die Prüfungsverfahrensordnung der NORDAKADEMIE regelt zudem den geordneten Ablauf aller Prüfungen, Prüfungsanforderungen und die Pflichten der Prüfungskommission zur Gewährleistung einer rechtmäßigen und transparenten Prüfungsstellung und Notenvergabe einschließlich der Fristen für Einsichtnahme und Aufbewahrung (https://www.nordakademie.de/fileadmin/downloads/Pruefungsamt/Satzungen_2017/PVO17-2_vom_30.05.2017.pdf).