20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Als Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft erwartet die Öffentlichkeit von uns Unabhängigkeit und Integrität als eine entscheidende Eigenschaft. Deshalb gilt für uns bei KPMG: Wir haben den klaren Anspruch keinerlei illegale, unethische Geschäftspraktiken zu tolerieren und die für uns anwendbaren Vorschriften zur Wahrung der Unabhängigkeit und Objektivität einzuhalten. Denn ethisches Handeln ist unser oberstes Gebot und wir handeln stets in Einklang mit den Anforderungen der Rechtsordnung. Das zählt zu unseren KPMG-Werten.

Mit der Whistleblowing-Hotline nutzen wir ein weiteres Instrument zur Wahrung von Compliance. Die Whistleblowing-Hotline kann von allen Mitarbeitern, aber auch von Kunden, Subunternehmern, Lieferanten und Dritten genutzt werden. Sie bietet die Möglichkeit, jeglichen Verdacht illegalen oder unethischen Verhaltens anzuzeigen, um auf jegliches Fehlverhalten hinzuweisen, das sich gegen unsere KPMG-Werte richtet.

Unser Ziel ist es, unsere Leistungen kontinuierlich zu verbessern. Deswegen setzen wir auf regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung, sowohl auftragsunabhängig als auch auftragsbezogen. Sie fokussieren auf die integre, objektive und gewissenhafte Leistungserbringung sowie die Einhaltung von gesetzlichen und berufsrechtlichen Standards durch unsere Mitarbeiter. Mit unserem Qualitätssicherungssystem zielen wir darauf, unsere Grundsätze und Verfahren nach den Bestimmungen, Standards und Anforderungen der Wirtschaftsprüferkammer und anderer Aufsichtsbehörden auszurichten, wie der deutschen Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) oder des US Public Company Accounting Oversight Board (US PCAOB).

Mit der Schaffung, Durchsetzung und Überwachung unseres Qualitätssicherungssystems entsprechen wir nicht nur der Vielzahl gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen, sondern erfüllen auch die Erwartungen unserer Kunden und der breiten Öffentlichkeit.

Unsere Führungskräfte erreichen mit ihrem Bekenntnis zu Qualität, Integrität und Ethik zahlreiche Mitarbeiter und prägen dadurch maßgeblich die gesamte Unternehmenskultur. Dies ist Voraussetzung dafür, dass unser regelkonformes und werteorientiertes Verhalten von all unseren Mitarbeitern gelebt wird.

Grundsätzlich obliegt die Sicherung der Qualität in der Leistungserbringung dem Vorstand der KPMG sowie einem jeden Partner und Mitarbeiter. Integrität ist das entscheidende Verhalten, das Stakeholder von uns erwarten und auf das sie sich verlassen. Für uns bedeutet Integrität, ständiges Bestreben, die hohen beruflichen Standards zu wahren, unseren Kunden gute Beratung zu bieten und die Unabhängigkeit strikt aufrechtzuerhalten.

Pflichtschulungen zu Integrität und Qualität

Für alle Mitarbeiter bei KPMG sind Trainings zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, berufsrechtlichen Standards sowie des Code of Conduct verpflichtend. Diese gilt es mindestens alle zwei Jahre zu wiederholen. Neueingestellte Mitarbeiter müssen diese Schulungen erstmalig direkt nach ihrem Eintritt in die Organisation absolvieren.

Um konsequent gegen Korruption und Bestechung vorzugehen, müssen alle fachlichen Mitarbeiter im Turnus von zwei Jahren ein Training zu allgemeinen Themen des Risikomanagements absolvieren, welches auch speziell den Antikorruptionsaspekt aufgreift.

Im Hinblick auf die EU-Reform der Abschlussprüfung und deren Wirksamwerden zum 17. Juni 2016 hat KPMG die gesetzgeberischen Anforderungen prozessual erfolgreich umgesetzt und überwacht die Einhaltung der Rotationsvorschriften. Auch zusätzliche Pflichtschulungen für unsere Mitarbeiter wurden eingeführt und in den letzten beiden Jahren durchgeführt.