20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Verantwortlich für das Thema Compliance ist unsere Geschäftsführung. Compliance ist Teil des unter Kriterium 6 im Detail beschriebenen Verhaltenskodex der Elektronikgruppe. In diesem sind Regeln zur Anti-Korruption und zu gesetzeskonformen Verhalten aufgeführt. Jeder Mitarbeitende wird zu Beginn seines Arbeitsvertrages zum Verhaltenskodex sensibilisiert und verpflichtet, diesen einzuhalten. Die Sensibilisierung erfolgt u.a. im Rahmen von Einarbeitungsplänen.



In 2018 haben wir ferner eine Betriebsordnung erstellt, die den Kodex aufgenommen hat.
Allein aufgrund unserer Größe, einer schlanken Organisation und nur eines Standorts ist unser Unternehmen sehr transparent und somit kaum anfällig für Korruption.
Alle relevanten Prozesse in den Bereichen Einkauf und Vertrieb sind auf eine Doppelprüfung ausgelegt. So darf z.B. keine Bestellung über 1.000 EUR ohne Genehmigung verschickt werden und jede eingehende Rechnung wird durch die Geschäftsleitung geprüft. Angebote an Kunden werden ausschließlich nach Prüfung der Geschäftsleitung verschickt. Alle Kundenaufträge werden von der Geschäftsleitung geprüft und freigegeben.

Elprog wurde seit seiner Gründung noch mit keiner Klage wegen wettbewerbswidrigem Verhalten und/oder Verletzung von Geheimhaltungspflichten konfrontiert. Der Umsatz wird zu über 95% in Deutschland generiert. Darüber hinaus liefert Elprog insbesondere nach Großbritannien, Frankreich und in die Schweiz.