20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Eine vertrauensvolle, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Kundinnen und Kunden, Mitgliedern oder Geschäftspartnerinnen und -partnern ist für uns als Genossenschaftsbank die Basis unserer Geschäftstätigkeit.

In den jeweiligen Verhaltenskodizes werden verbindliche Verhaltensvorgaben für die Mitarbeitenden, den Vorstand sowie den Aufsichtsrat definiert. Darüber hinaus bestehen verpflichtende und regelmäßige Schulungen zum rechtskonformen Verhalten.

Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und interner wie externer Vorschriften ist ein Selbstverständnis unseres Arbeitens (Zielstellung). Die ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung sowie Einhaltung sind jederzeit zu wahren. Dies wird regelmäßig und anlassbezogen geprüft.

Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und um strafbare Handlungen intern und extern vorzubeugen, die das Vermögen unserer Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und -partner sowie der Bank gefährden, haben wir organisatorische Vorkehrungen getroffen. Wir stellen die Einhaltung von bestehenden Finanzsanktionen und Embargos gemäß den geltenden rechtlichen Anforderungen mit technischer Unterstützung und fortlaufenden Überwachungsprozessen sicher.

Korruption wird von uns weder geduldet noch unterstützt. Wir beteiligen uns nicht an Geschäften, bei denen wir den Verdacht haben, dass diese mit Korruption in Verbindung stehen.

Um Interessenkonflikte und Korruption zu vermeiden, nehmen wir Zuwendungen von Dritten nur an, wenn es sich hierbei um eine geringwertige Zuwendung handelt. Zuwendungen in Form von Geld oder Gutscheinen nehmen wir grundsätzlich nicht an (gemäß Verhaltenskodizes der Sparda-Bank Berlin).

Etwaige Missstände können unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität an ein extern eingerichtetes Hinweisgebersystem gemeldet werden.

Unsere Unternehmensleitung wird bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch folgende Beauftragte und deren Stellvertreter unterstützt: Geldwäschebeauftragter und Zentrale Stelle, MaRisk-Compliance Beauftragter, WpHG-Compliance Beauftragter, Beauftragter zum Schutz von Kundenfinanzinstrumenten / Single Officer, Informationssicherheitsbeauftragter, Tax-Compliance Beauftragter sowie Inklusionsbeauftragter, betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Beauftragter für Arbeitsschutz, Brandschutzbeauftragter und Zentraler Auslagerungsbeauftragter. Diese sind der Geschäftsleitung unmittelbar unterstellt.

Die Aufgabe der Beauftragten besteht darin, die Geschäftsleitung zu unterstützen, den Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, entgegenzuwirken. Ferner unterstützen und beraten Sie die Geschäftsleitung hinsichtlich der Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben. Sie überwachen die Einhaltung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben durch regelmäßige und anlassbezogene Kontrollen.

Im Rahmen von jährlichen sowie anlassbezogenen Risikoanalysen werden Risiken identifiziert, bewertet und gegebenenfalls mit Maßnahmen unterlegt.

Es haben sich keine wesentlichen Risiken aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, den angebotenen Produkten und Dienstleistungen ergeben, die negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben.