Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Zu den grundlegenden Prinzipien der Kreissparkasse Ostalb zählen die strenge Einhaltung aller gesetzlichen, rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Risiken aller Art. Unser übergeordnetes Ziel ist es deshalb, eine unternehmensweite Compliance-Kultur zu fördern und zu bestärken, damit sich alle Beschäftigten rechtskonform verhalten. Wir tolerieren dabei keine Form von Korruption und Bestechung. Verankert sowie ausführlich und für alle Mitarbeiter verbindlich geregelt sind diese Prinzipien in Arbeitsanweisungen und der Leitlinien zum integren Handeln in der Kreissparkasse Ostalb, die in unserem Intranet für alle Mitarbeiter zugänglich sind. Unsere Mitarbeiter werden fortlaufend sensibilisiert.
Unser integres Handeln wird durch folgende Prinzipien bestimmt:
- Konsequente Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen
- Unterlassung jeglicher Form von Diskriminierung
- Vermeidung von Interessenkonflikten
- Vertrauliche Behandlung und ausschließlich zweckgebundene Nutzung von Informationen
- Strikte Unterlassung jeder Form von Korruption, Bestechung oder Bestechlichkeit
Wir legen großen Wert darauf, dass sich die Kreissparkasse Ostalb und alle Beschäftigten rechtskonform verhalten. Es wird keine Form von Korruption und Bestechung toleriert. Es ist Aufgabe des Compliance-Beauftragten (Chief Compliance Officer) sicher zu stellen, dass wir im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben handeln. Hierzu überwacht dieser die hausinternen Vorgaben und führt auch eigene Kontroll- und Überwachungshandlungen durch. Eine weitere Aufgabe des Compliance-Beauftragten liegt in der Beratung und Unterstützung des Vorstands bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Hierzu wird unter anderem dem Vorstand mindestens jährlich, bei Bedarf auch anlassbezogen, ein schriftlicher Bericht vorgelegt. Darüber hinaus ist der Compliance-Beauftragte berechtigt, unternehmensintern Weisungen zu erteilen.
Unsere wichtigsten internen Compliance-relevanten Regelungen sind:
- Unternehmensgrundsätze
- Führungsgrundsätze
- Integres Handeln
- Verhaltenskodex
- Arbeitsanweisungen:
- Allgemeine Geschäftsanweisung für Mitarbeiter der KSK Ostalb
- Compliance - MaRisk
- Compliance - WpHG
- Datenschutz
- Geldwäschegesetz
- Geldwäschegesetz-Monitoring
- Legitimationspflichten
- Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte
2019 lagen keine Korruptionsvorfälle vor. Es wurden sämtliche Standorte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft. Es wurden keine erheblichen Risiken festgestellt. Weitere Inhalte zu Compliance-relevanten Risiken sind in Kriterium 19 beschrieben.