Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Es existiert eine "Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung".
Korruption vorzubeugen, korruptive Praktiken aufzudecken, zu verfolgen und zu ahnden ist ein bedeutendes Ziel der ZVO-Unternehmensgruppe. Dieses Ziel soll durch ein breit angelegtes, ineinander greifendes Bündel von Maßnahmen erreicht werden. Mit dieser Richtlinie soll für die Mitarbeiter und Führungskräfte der ZVO-Unternehmensgruppe Handlungssicherheit geschaffen werden.
Diese Richtlinie hat den Charakter einer Anweisung bzw. Verfügung. Sie ergeht in Anlehnung
an die Richtlinie „Korruption und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein (Korruptionsrichtlinie Schl.-H.)“.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen dieser Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ist jeder Mitarbeiter der ZVO-Unternehmensgruppe im Rahmen seines Aufgaben- und Verantwortungsbereiches. Eine besondere Verantwortung trifft die Führungskräfte und den benannten Anti-Korruptions-Beauftragten (AKB).
Für sensible Bekundungen steht zur Bewahrung der Anonymität ein externer Ansprechpartner als Korruptionsmeldestelle zur Verfügung.
Sensibilisierung
Zu den Maßnahmen gehören die Sensibilisierung und Belehrung (im Rahmen der Beschäftigungsaufnahme, Wiederholungsbelehrungen und vertiefte arbeitsplatzbezogene Belehrungen), die Aus- und Fortbildung sowie die Personalauswahl und -rotation insbesondere für korruptionsgefährdete Bereiche und Arbeitsplätze.