Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Verantwortung für das Thema Compliance liegt bei der Geschäftsführung. Eine explizit formulierte Richtlinie existiert nicht. Die Bedeutung des gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens ist im Unternehmenshandbuch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannt.
Das GKS unterliegt aufgrund der Gesellschafterstruktur und des Unternehmenszwecks einer besonderen öffentlichen Kontrolle. Kontrolle üben zudem Wirtschaftsprüfer, Betriebsprüfer, Auditoren sowie Umweltbehörden auf den unterschiedlichen politischen Handlungsebenen aus.
Es gilt in der Regel das 4-Augen-Prinzip.
Im Berichtszeitraum waren keine Gesetzesverstöße zu verzeichnen.
Risiken
Risiken, die sich aus Geschäftstätigkeit ergeben und negative Auswirkungen auf gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten haben, sind für das Berichtsjahr nicht erkennbar.
Die Geschäftsleitung und einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an entsprechenden Schulungen teil (z.B. Haufe, BBH, Co2ncept Plus). Im Rahmen der jährlichen Mitarbeiter-Unterweisung werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Besprechung wichtiger Punkte aus dem Unternehmenshandbuch grundsätzlich in Compliance-Themen geschult.
Weiteregehende konkrete Ziele sind für das Berichtsjahr nicht zu nennen.