Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Verantwortung für das Thema Compliance liegt bei der Geschäftsführung. Eine explizit formulierte Richtlinie existiert nicht. Die Bedeutung des gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens ist im Unternehmenshandbuch für die MitarbeiteR benannt.
Das GKS unterliegt aufgrund der Gesellschafterstruktur und des Unternehmenszwecks einer besonderen öffentlichen Kontrolle. Kontrolle üben zudem WirtschaftsprüfeR, BetriebsprüfeR, AuditoreN sowie Umweltbehörden auf den unterschiedlichen politischen Handlungsebenen aus.
Es gilt in der Regel das 4-Augen-Prinzip.
Im Berichtszeitraum waren keine Gesetzesverstöße zu verzeichnen.