Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Verantwortung für das Compliance liegt bei der Geschäftsführung. Es existiert eine Antikorruptionsvereinbarung, welche die Mitarbeitenden mit Beginn der Tätigkeit bei der HEB GmbH unterzeichnen müssen. In diesem Zusammenhang werden Führungskräfte und Beschäftigte auch für das Thema sensibilisiert.
Steuern/Buchführung unterliegen der entsprechenden Beratung und Prüfung.
Es gilt in der Regel das Vier-Augen-Prinzip.
Im Berichtszeitraum waren keine Gesetzesverstöße zu verzeichnen.