20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insider-Handel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/ Finanzsanktionen einzuhalten. Die Einhaltung und die Umsetzung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften gehört daher zu unseren wesentlichen Zielsetzungen.  

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln und sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Die Sparkasse verfügt über adäquate Richtlinien, insbesondere zu Wertpapier-Compliance, Geldwäsche, sonstige strafbare Handlungen und Datenschutz, die zur Erfüllung der Vorschriften dienen. Die entsprechenden Regeln sind im Verhaltenskodex der KSK Saarlouis definiert, der auch Regelungen für die Annahme und die Vergabe von Geschenken enthält.  

In unserer Sparkasse pflegen wir eine Compliance-Kultur. Relevante Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden sie bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet. Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter fortlaufend aufgefordert, sich mit Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder den Compliance-Beauftragten bzw. die Abteilung Compliance zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir ihnen die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen. Dazu wurde zum 01.01.2014 ein Hinweisgebersystem eingeführt. Ansprechpartner für vertrauliche Meldungen ist der Chief Compliance Officer (CCO).  

Diese Funktion beinhaltet die Aufgaben als

Als „Zentrale Stelle“ koordiniert der CCO fortlaufend sämtliche Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie der sonstigen strafbaren Handlungen und sorgt für ein risikominimierendes Gesamtkonzept. Der CCO berichtet regelmäßig und anlassbezogen an den Vorstand. Die entsprechenden Berichte sowie der Jahresbericht werden an die Interne Revision und - soweit vorgeschrieben - an den Verwaltungsrat weitergeleitet.
 

Als Umsetzungshilfe zur Erfassung, Identifizierung und Bewertung der abstrakten Risiken der sonstigen strafbaren Handlungen führt die Zentrale Stelle eine Risikomatrix, die jährlich aktualisiert wird. Anhand der Kriterien „Eintrittswahrscheinlichkeit“, „Risikobedeutung“ und „Beherrschbarkeit“ wird eine Risikobewertung vorgenommen. Auf dieser Basis erfolgt eine Beschreibung angemessener Sicherungsmaßnahmen. Inhalte werden aus Vorsichtsgründen nicht extern kommuniziert.    

Im Bereich Anti-Korruption ist durch Transparenzregeln (z.B. lückenlose Aktenführung), durch das Hinweisgebersystem, durch ein risikoabhängiges Kontrollsystem sowie durch ein gestaffeltes Kompetenz- und Freigabesystem eine angemessene Kontrolle gewährleistet. Darüber hinaus prüft die Abteilung Interne Revision nach einem mit dem Vorstand genehmigten Prüfungsplan die Einhaltung und Wirksamkeit bestehender Regelungen und Prozesse.  

Es werden sowohl aus der eigenen Geschäftstätigkeit als auch mit der aus Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen keine wesentlichen Risiken gesehen, da ausreichend Regelwerke und Kontrollen zur Einhaltung der Gesetze vorhanden sind.  

Bezüglich der Zielsetzung und -erreichung verweisen wir auf die nachfolgenden Leistungsindikatoren.