20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die WASGAU verfügt über ein konzernweites Compliance-Management-System. Zusätzlich steht den Mitarbeitern eine Corporate-Compliance-Beauftragte als neutrale, weisungsungebundene Ansprechpartnerin für Hinweise rund um Compliance-Themen zur Verfügung. Hierzu gehört auch die Entgegennahme von Hinweisen auf Fehlverhalten, entweder persönlich oder über ein elektronisches Hinweisgebersystem. Letzteres bietet die Möglichkeit, mit einem anonymen Hinweisgeber unter Wahrung seiner Anonymität zu kommunizieren.

Über ein Compliance-Risk-Managementsystem werden jährlich die Compliance-Risiken erfasst und die Ergebnisse mit den bestehenden unternehmensinternen Maßnahmen zur Vermeidung von Compliance-Verletzungen abgeglichen. Sind weitere Maßnahmen erforderlich, werden diese in Abstimmung mit Konzern- und Abteilungsleitern entsprechend ergänzt und in den betroffenen Abteilungen umgesetzt.

Wir arbeiten kontinuierlich an den Strukturen, die richtlinienkonformes Verhalten im Unternehmen fördern.

Im Rahmen der Geschäftsprozesse sowie deren Ablauforganisation sind Funktionstrennungen sowie ein Vier-Augen-Prinzip organisatorisch grundsätzlich umgesetzt. Für Aufwandsrechnungen und Finanztransaktionen sind nach der Betragshöhe größtenteils mehrstufige Freigabe- und Genehmigungsverfahren eingerichtet. Sowohl in den vorgelagerten IT-Systemen, als auch in der Finanzbuchhaltungssoftware sind automatisierte Kontrollen installiert. Manuelle Kontrollzyklen finden auf Basis des monatlichen Reportings aus dem Controlling-Bereich sowie der monatlichen Abschlusserstellung statt. In der Finanzbuchhaltung werden in diesem Zyklus auch entsprechende Kontendurchsichten und Abstimmungen durchgeführt. Die interne Revision, deren Mitarbeiter direkt an den Vorstand und den Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates berichten, übernimmt zudem zusätzlich Aufgaben beim Betrugsschutz und überwacht ergänzend die Einhaltung der vorgeschriebenen Prozesse.