Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Das Compliance-Management-System umfasst die in der Sparda-Bank München eG eingeführten Grundsätze und Maßnahmen zur Sicherstellung eines regelkonformen Verhaltens der Mitarbeiter. Es dient dazu, Compliance-Risiken zu erkennen, zu überwachen und Verstößen vorzubeugen. Aufgaben, Aufbau und Funktion werden durch die relevanten Gesetze und aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Kreditinstitute definiert.
Ergänzend hat die Sparda-Bank München eG einen Datenschutzbeauftragten sowie einen Informationssicherheitsbeauftragten bestellt.
Die interne Revision vervollständigt das umfangreiche Überwachungssystem. Auf Basis einer hohen fachlichen Qualifikation und der nötigen Unabhängigkeit ist sichergestellt, dass alle Prüfungen selbstständig und eigenverantwortlich durchgeführt werden.
Alle Mitarbeiter der Sparda-Bank München eG sind zu einem redlichen, integren und verantwortlichen Handeln sowie zu einem entsprechenden Umgang mit den Vermögenswerten verpflichtet; dies umfasst auch die Richtlinien für Mitarbeitergeschäfte. Außerdem werden sie regelmäßig zu den Themen Geldwäsche, Betrugsprävention, Wertpapier-Compliance, Datenschutz und Datensicherheit geschult. Etwaige vorsätzliche Gesetzesverstöße würden straf-, arbeits- und zivilrechtlich sanktioniert.
Der Aufsichtsrat der Sparda-Bank München eG hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und fasste die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse. Dazu gehörten auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG sowie die Pflicht zur Prüfung der nichtfinanziellen Informationen gemäß dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats in regelmäßigen Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Risikosituation, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse.
Im Geschäftsjahr 2020 fanden neun reguläre Aufsichtsratssitzungen (inkl. einer Klausursitzung) sowie zwei außerordentliche Sitzungen gemeinsam mit dem Vorstand statt, zusätzlich fünf Aufsichtsratssitzungen ohne Vorstand inkl. einer Klausursitzung ohne Vorstand.
Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte einen Personal- und Hauptausschuss, einen Kreditausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen IT-Ausschuss und einen Ausschuss für Risiko- und Gesamtbanksteuerung gebildet. Die Ausschüsse berichten über ihre Tätigkeit regelmäßig in den Sitzungen des Gesamtaufsichtsrates.
Die Sparda-Bank München eG kontrolliert mittels der beschriebenen Prozesse und Maßnahmen alle wesentlichen Risiken, die sich aus ihrer Geschäftstätigkeit, aus ihren Geschäftsbeziehungen und aus ihren Produkten und Dienstleistungen im Hinblick auf Korruption und Bestechung ergeben.