20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Gemeiner Architekten wendet die Handlungsempfehlungen der ICC, International Chamber of Commerce für Unternehmen im Bereich der Korruptionsprävention und -bekämpfung an.

Diese Vorgaben werden allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit Kunden- und Lieferpartnerkontakten erläutert und ausgehändigt.

Die Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten ist bei Gemeiner Architekten Chefsache und deswegen trägt der Unternehmer selbst dafür Verantwortung.