Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Bank für Kirche und Diakonie hat ein alle Organisationseinheiten umfassendes aktives Compliance-Management-System eingerichtet, um Mitarbeitenden und Stakeholdern der Bank einen Überblick über die vielfältigen Aktivitäten zur Umsetzung einer „guten“ Unternehmensführung zu geben. Ziel der Compliance-Aktivitäten der Bank für Kirche und Diakonie ist es, mögliche Risiken zu erkennen und die Umsetzung und Beachtung der Vielzahl externer und interner Regelungen und Vorschriften sicherzustellen und somit einen langfristigen, stetigen Unternehmenserfolg zu gewährleisten. Der Aufbau des Compliance-Management-Systems erfolgte nach dem IDW Prüfungsstandard PS 980 für CMS durch die Grundelemente, Compliance-Kultur, Compliance-Ziele, Compliance-Risiken, Compliance-Programm, Compliance-Organisation, Compliance-Kommunikation sowie Compliance Überwachung/Verbesserung.
Die Bankmitarbeitenden werden regelmäßig zu allen compliancerelevanten Themen geschult. Quartalsweise werden zudem aktuelle Themen per Compliance Newsletter bekannt gemacht. Neue Mitarbeitende werden unmittelbar nach Aufnahme ihrer Tätigkeit anhand eines Compliance Orientierungsgesprächs über alle relevanten Regelungen informiert. Alle maßgeblichen Regelungen mit Compliancerelevanz wurden in einem hausinternen Handbuch für das CMS zusammengefasst.
Über eine Teilstrategie für das Compliance-Management-System hat die Bank Vorkehrungen und Regelungen getroffen, wie im Fall eines Compliance-Verstoßes zu verfahren ist. Die Koordination von Compliance-Verstößen, so auch Korruptionsfällen, erfolgt über den personell festgelegten Lenkungskreis Compliance.
Die Bank für Kirche und Diakonie hat einen Compliance-Beauftragten benannt, der dem Vorstandsvorsitzenden der Bank direkt berichtet.
Kontakt:
Klaus Strecker, Direktor Qualitätsmanagement/Compliance
Tel.: 0231 58444 290, Fax: 0231 58444 161
E-Mail:
klaus.strecker@kd-bank.de Corporate-Governance-Kodex für Genossenschaften
Für die Erfüllung der beruflichen Aufgaben der Mitarbeitenden der Bank für Kirche und Diakonie ist eine absolute und unbedingte Integrität erforderlich. Es ist von größter Bedeutung, dass die Mitarbeitenden ihre Tätigkeit unbefangen und unabhängig von äußeren Einflüssen ausüben. Bereits der Anschein mangelnder Integrität stellt eine Gefahrenquelle mit hohem materiellen sowie immateriellen Schadenspotenzial für die Bank für Kirche und Diakonie dar und ist daher zu vermeiden. Wesentlicher Bestandteil des von den Gremien der Bank anerkannten Corporate-Governance-Kodex für Genossenschaften sowie des aktiv gelebten Compliance-Management-Systems ist die von den Gremien sowie allen Bankmitarbeitenden anerkannte Richtlinie für den Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Vorteilen.
Geldwäschebekämpfung (Schulungen etc.)
Um den gestiegenen Anforderungen in Sachen Wirtschaftskriminalität, Drogenkriminalität und weiteren Formen der organisierten Kriminalität entgegenzuwirken, betreibt die Bank für Kirche und Diakonie über ihre Zentralbank ein allumfassendes aktives System zur Geldwäscheverhinderung und Betrugsprävention. Die Mitarbeitenden der Bank sind in das von der Zentralbank angebotene Schulungskonzept eingebunden. Zudem werden Vollständigkeit, Richtigkeit und Umsetzung der Geldwäscheregelungen jährlich extern überprüft.
Whistleblowing-Prozess Um das Vertrauen der Mitglieder, Kunden und Geschäftspartner in die Leistungsstärke und Integrität der Bank dauerhaft zu wahren, haben die Einhaltungen von gesetzlichen Vorschriften und internen Regelungen für unsere Bank höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Mitarbeitende und das Unternehmen abzuwenden. Aus diesem Grund wurde ein elektronisches Hinweisgebersystem zur Erfassung und Früherkennung von unternehmensschädigendem Verhalten eingeführt.
Die mit dem Compliance-Management-System der Bank verfolgten Ziele bezüglich einer Bekämpfung von Korruption und Bestechung wurden im Berichtsjahr 2019 voll umfänglich erreicht. Erhöhte Risiken hinsichtlich des Auftretens von Korruption und Bestechung wurden im Berichtsjahr nicht festgestellt. Das Compliance-Management-System wird als angemessen angesehen.