20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten.  

Der Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen ("Kodex") enthält auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen, einen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Diese Grundsätze des Kodex sind geleitet von den Zielen der Verantwortung der Organe der Sparkassen für die Sparkasse und der Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle.

Vorstand und Verwaltungsrat der Sparkasse Rhein-Maas haben die Standards des Corperate-Governance-Kodex akzeptiert und sich verpflichtet, im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen für den Bestand und die weitere Entwicklung der Sparkasse und eine nachhaltige Erfüllung des öffentlichen Auftrags zu sorgen (Unternehmensinteresse).

Von unseren Beschäftigten erwarten wir, dass sie stets rechtskonform handeln, d. h. dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Die Sparkasse Rhein-Maas hat eine für alle Mitarbeitenden  verbindliche interne Richtlinie für integres Handeln (s. auch Kriterium 15 und 17), somit auch zur Vermeidung von Korruption oder Bestechung sowie zur Annahme von Geschenken und Vergünstigungen. Im Rahmen von Schulungen sensibilisieren wir unsere Beschäftigten regelmäßig für diese Themen.  

Wir tolerieren keine Form der Korruption oder Bestechung.  

Wir beeinflussen unerlaubt weder Entscheidungsträger, Behörden oder staatliche Institutionen, indem ihnen Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt werden, noch nehmen unsere Beschäftigten solche Vorteile entgegen, durch die sie einem Interessenkonflikt ausgesetzt oder in ihrer Urteilsfähigkeit beeinträchtigt werden können.  

Wir behandeln Geschäftspartner fair und verkehren mit Behörden in Deutschland und im Ausland auf Basis des geltenden Rechts und der internen Richtlinien.  

Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in erster Linie unser Beauftragtenwesen verantwortlich. Die Einhaltung der Vorschriften und Richtlinien wird von den jeweiligen Compliance-Beauftragten überwacht. Unsere Beauftragten  handeln eigenverantwortlich im Rahmen ihrer aufsichtsrechtlichen Aufgaben  und erstellen mindestens jährlich eine Risikoanalyse, auf dessen Basis die Bewertung der potenziellen Risiken aus der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften und aufsichtsrechtlicher Normen ergeben.

Über ein Hinweisgebersystem können anonym konkrete Hinweise auf Verstöße gegen bankaufsichtsrechtliche Bestimmungen, Anforderungen oder strafbare Handlungen innerhalb der Sparkasse an die zentrale Stelle gem § 25 h KWG gemeldet werden.  

Die Sparkasse Rhein-Maas verfügt über entsprechende Regelwerke und Kontrollen, die die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften sicherstellt. Wesentliche Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit und Geschäftsbeziehungen sowie unseren Produkten und Dienstleistungen, wurden im Berichtsjahr nicht gesehen.