Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Sparkasse Vogtland lehnt jegliche Form vom Korruption und Bestechung ab. Daher haben wir ein umfassendes Compliance-Konzept, welches den gesetzlichen Ansprüchen genügt und darauf achtet, dass die Mitarbeiter zu den wesentlichen Aspekten kontinuierlich sensibilisiert und auf festgelegte Präventionsmaßnahmen hingewiesen werden. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie rechtskonform handeln, d. h. dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Die Sparkasse Vogtland hat einen Verhaltenskodex für ihre Mitarbeiter erstellt. Darin sind u. a. Regelungen für die Annahme von Geschenken sowie Einladungen zu Veranstaltungen und Geschäftsessen dokumentiert. Der Kodex ist für alle Mitarbeiter der Sparkasse Vogtland sowie der Tochtergesellschaft verbindlich. Das erklärte Ziel der Compliance-Funktion in der Sparkasse Vogtland besteht in der Reduzierung der Risiken aus der Nichteinhaltung von rechtlichen Regelungen und Vorgaben, die unter dem Aspekt der Vermögensgefährdung wesentlich für das Institut sind. Die entscheidende Aufgabe der Compliance-Funktion liegt in diesem Prozess darin, wesentliche Compliance-Risiken zu identifizieren und auf notwendige Umsetzungshandlungen (entsprechende Verfahren und Kontrollen) zur Verbesserung der Compliance hinzuwirken. Der Compliance-Bereich agiert dabei stets strategiekonform.
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen der Sparkasse Vogtland sind unter anderem das Kreditwesengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, das Geldwäschegesetz, die Datenschutzgrundverordnung, das Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe (GörK) sowie die erlassene Satzung. Die Überwachung dieser Vorgaben obliegt in der Sparkasse Vogtland folgenden Stellen:
- MaRisk-Compliance-Beauftragter
- WpHG-Compliance-Beauftragter
- Datenschutzbeauftragter
- Informationssicherheitsbeauftragter
- Notfallbeauftragter
- Geldwäschebeauftragter sowie die
- Zentrale Stelle nach § 25h KWG.
Diese Stellen sind unabhängig vom operativen Geschäft, haben umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang. Die Beauftragten/Zentrale Stelle stellen durch Vorkehrungen und mit Kontrollhandlungen sowie ggf. Gegenmaßnahmen sicher, dass die Sparkasse im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben handelt. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme (Risikoanalyse) und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen (Compliance-) Risiken. Die Beauftragten/Zentrale Stelle identifizieren zudem mögliche Interessenskonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom Bereich Beauftragtenwesen (Compliance/Geldwäsche) geprüft.
Die Beauftragten erstatten sowohl jährlich als auch anlassbezogen Berichte an die Geschäftsleitung, die an die Interne Revision der Sparkasse sowie teilweise auch an den Verwaltungsrat weitergeleitet werden.
Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder den Compliance-Beauftragten zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (externes Hinweisgebersystem über eine Rechtsanwaltskanzlei). Alle Mitarbeiter absolvieren einmal im Jahr EDV-gestützte Schulungen zu den Themen Geldwäsche- und Betrugsprävention sowie Marktmissbrauch. Für die Überwachung der Vorgaben ist der Compliance-Bereich zuständig.
Wesentliche Prüfungsfeststellungen der internen sowie der externen Revision in Bezug auf die Nichteinhaltung gesetzlicher Normen sowie hinsichtlich nicht-richtlinienkonformen Verhaltens ergaben sich im Jahr 2018 nicht.