Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Als Genossenschaftsbank sind der Schutz sowie das Vertrauen unserer Mitglieder und Kunden für uns von höchster Bedeutung. Zu den zentralen Prinzipien für unsere Unternehmensaktivitäten zählen ein verantwortungsvoller Umgang mit Risiken wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität sowie eine transparente Gestaltung der Geschäftsprozesse. Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz, Embargovorschriften/Finanzsanktionen und Informationssicherheit einzuhalten. Die Einhaltung dieser gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften, ist für uns selbstverständlich, insofern haben wir uns hierzu keine separaten Ziele gesetzt.
Die Sparda-Bank Augsburg verfügt entsprechend gesetzlicher/aufsichtsrechtlicher Vorgaben über die relevanten Richtlinien, wie z. B. die Geldwäscherichtlinie. Konkrete Maßnahmen für die Einhaltung von Vorgaben sind u. a. die turnusmäßig erfolgenden web based Trainings mit abschließender Erfolgskontrolle in den Bereichen Compliance, Datenschutz und Geldwäsche. Regelungen für die Annahme von Geschenken einschließlich Wertgrenzen sind getroffen.Für die Überwachung dieser Vorgaben sind entsprechend den aufsichtsrechtlichen/gesetzlichen Vorgaben bestellte Beauftragte verantwortlich. Diese sind
- Beauftragte(r) für Geldwäsche/sonstige strafbare Handlungen
- Beauftragter für Wertpapier-Compliance
- Beauftragter für MaRisk-Compliance
- Beauftragter für Datenschutz
- Beauftragter für Informationssicherheit
Sie sind unabhängig vom operativen Geschäft und haben umfassende Befugnisse sowie Zugang zu Informationen im erforderlichen Umfang. Die jeweiligen Beauftragten stellen über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben ermöglicht die Identifizierung von möglichen Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.Die Beauftragten identifizieren zudem mögliche Interessenskonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln im jeweiligen Zuständigkeitsbereich geprüft. Der Vorstand der Sparda-Bank Augsburg hat neben seiner strategischen und operativen Geschäftsführungstätigkeit auch die Einrichtung eines Überwachungsverfahrens zu gewährleisten, um das Unternehmen sowie dessen Mitglieder und Kunden vor Schaden zu bewahren. Diese Überwachungsaufgabe wird von den Mitarbeitern der Internen Revision wahrgenommen. Eine hohe fachliche Qualifikation und die nötige Unabhängigkeit gewährleisten, dass alle Prüfungen selbständig, eigenverantwortlich und unbefangen durchgeführt werden können.Die Beauftragten erstatten regelmäßig als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Soweit aufsichtsrechtlich/gesetzlich vorgeschrieben, werden die Berichte an die Interne Revision und den Aufsichtsrat weitergeleitet.
Unsere Mitarbeiter sind auf ein rechtskonformes, verantwortungsvolles Verhalten verpflichtet und erhalten regelmäßig alle erforderlichen Schulungen in den vorgenannten Bereichen. Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder den Compliance-Beauftragten zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, diese vertrautlich anzuzeigen. Dazu wurde ein Hinweisgebersystem implementiert. Ansprechpartner für vertrauliche Mitteilungen ist der Geldwäsche-Beauftragte.