20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

(SRS 102-17, 205-2)

Uns ist klar, dass Menschen prinzipiell bestechlich sind und zu ihrer persönlichen Vorteilnahme bereit sind, die Mittel der Bestechung einzusetzen. Deshalb verstärken wir in unserer Arbeit mit Unternehmen das ethische Bewusstsein, das nach unserer Auffassung das maßgebliche Bollwerk gegen die Versuchungen der Korruption darstellt. In unserer Geschäftstätigkeit sind die materiellen Versuchungen denkbar gering, weil wir nicht mit großen Finanzwerten hantieren und weil wir nicht mit materiellen Anreizen motivieren. Durch die bereits genannten Maßnahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (DNK, GRI, DGCN, Gemeinwohl-Bilanz) sind wir der Auffassung, dass rechtswidriges Verhalten inklusive Korruption in allen Unternehmenstätigkeiten ausgeschlossen werden kann.

Im Rahmen von jährlichen Mitarbeiter-Gesprächen werden die Compliance-Verpflichtungen für Führungskräfte und Beschäftigte diskutiert.  

(Gemeinwohl-Bericht E2)