Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Aus der Leitungs- und Organisationspflicht des Vorstands (§§ 76 AktG, 130 OWiG) ergibt sich eine Legalitätspflicht. Sie bedeutet nicht nur, dass die Vorstandsmitglieder selbst die Gesetze einhalten, sondern auch, dass sie das Unternehmen so führen und organisieren, dass Gesetzesverstöße soweit wie möglich vermieden werden. Dafür tragen sie die oberste Verantwortung.
Das Einhalten von Recht und Gesetz (Compliance) ist das Fundament jeglicher Geschäftstätigkeit von Gigaset.
Als zentraler Verhaltenskodex bilden die Gigaset Business Conduct Guidelines das Herzstück unseres Compliance-Systems. Sie geben weltweit verbindliche Regeln für verantwortungsvolles Handeln der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen sowie im Umgang mit Externen, insbesondere Kunden und Geschäftspartnern, vor. In Bezug auf den Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten enthalten die Gigaset Business Conduct Guidelines insbesondere Regelungen zur Einhaltung von Wettbewerbs- und Kartellrecht, sowie zur Anti-Korruption. Die Gigaset Business Conduct Guidelines wurden zuletzt in 2017 überarbeitet und um eine Zuwendungsrichtlinie ergänzt.
Die Einhaltung der Gesetze, der Business Conduct Guidelines und der internen Regelungen ist durch Führungskräfte und vorgesetzte Mitarbeiter regelmäßig zu kontrollieren. Darüber hinaus wird die Einhaltung der Regelungen insbesondere zur Korruptionsprävention regelmäßig von der internen Revision in den relevanten Unternehmenseinheiten im In- und Ausland überprüft. Als weiteres Instrument zur Aufdeckung möglicher Compliance-Verstöße hat Gigaset eine Informations- und Meldestelle eingerichtet, an die auch anonyme Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße gerichtet werden können.
Bei der Wahrnehmung seiner aus der Leitungs- und Organisationspflicht sich ergebenden Legalitätspflicht bedient sich der Vorstand der Gigaset AG seit 2012 der Unterstützung eines Compliance Committee, welchem u. a. die Aufklärung von Verdachtsfällen und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für den Vorstand obliegt.
Mit einem bereits wiederholt durchgeführten webbasierten Lernprogramm zur Korruptionsprävention werden Führungskräfte und relevante Gruppen von Mitarbeitern im In- und Ausland geschult.
Auch wenn die Verbesserung in allen Bereichen kontinuierlich angestrebt wird, wurden in diesem Bereich keine konkreten Ziele mit festen Terminen vereinbart, weil aus Sicht von Gigaset die oben genannten Maßnahmen eine kontinuierliche Verbesserung in den jeweiligen Bereichen angemessen sicherstellen. Wesentliche Risiken im Bereich Korruption und Bestechung wurden derzeit nicht identifiziert.