20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Grundlegend für eine gute Unternehmensführung sowie eine integrierte Unternehmensentwicklung und -steuerung ist das gesetzestreue und korrekte Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies wird bei den Stadtwerken Köln durch ein System von ethischen und rechtlichen Standards sowie orga­nisatorische Kontrollmechanismen gewährleistet.

Integraler Bestandteil dieses Monitoring-und Kontrollsystems ist der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Köln. Dieser Kodex definiert Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den kommunalen Unternehmen der Stadt Köln, um eine gute Unternehmensführung zu gewährleisten.

Die Konzerngesellschaften haben sich 2013 freiwillig den Bestimmungen des PCGK verpflichtet und dokumentieren die Grundlagen ihrer Unternehmensführung jährlich an ihre Anteilseignerin, die Stadt Köln. 2018 wurden erneut weder nennenswerte Verstöße gegen Gesetze noch gegen interne Verhaltensrichtlinien festgestellt.

Zu den Forderungen des PCGK an die Unternehmensführung gehören unter anderem auch die Ein­richtung interner Kontrollsysteme, etwa ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling sowie ein wirksames Revisionskontrollsystem – Kontrollsysteme, über die die Konzerngesellschaften seit langem verfügen.

Um Unternehmensrisiken frühzeitig zu erfassen, zu identifizieren, zu analysieren und außerdem inner­halb der Unternehmen zu kommunizieren, geht die SWK systematisch vor. Die SWK GmbH hat gemeinsam mit den Konzernunternehmen der SWK ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) für ausgewählte Compliance-Bereiche mit Konzernbezug geschaffen. Die Bestimmung der ausgewählten Bereiche für das Compliance-Management erfolgte auf der Grundlage einer Risiko­analyse und erfasst die unternehmerischen Betätigungen, bei denen ein Regelverstoß zu besonders hohen materiellen oder immateriellen Schäden führen kann oder strafrechtlich relevant ist. Diese sind:
Ziel des Compliance-Managements ist es, durch geeignete juristische und organisatorische Maßnahmen die Entstehung von Compliance-Verstößen soweit wie möglich zu verhindern. Das Compliance-Management-System umfasst die Einhaltung der für das unternehmerische Handeln relevanten gesetzlichen und unternehmensinternen Regelungen. Das CMS enthält grundlegende Verhaltensanforderungen zur Beachtung der betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften, wobei die Bekämpfung von Korruption einen hohen Stellenwert hat.  

Ergänzt werden die Richtlinien und Basisregelungen des CMS durch weitere organisatorische Maßnah­men. Zu den Kernelementen der Compliance-Organisation des Stadtwerke Köln Konzerns gehören: Der Compliance-Beauftragte berichtet an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der SWK GmbH. Ebenso berichten die Compliance-Beauftragten der Konzernunternehmen jeweils an die Unternehmensleitung und den Aufsichtsrat des Unternehmens. Die Unternehmensleitung erstellt ihrerseits jeweils einen Compliance-Bericht an die Geschäftsführung der SWK GmbH in ihrer Funktion als Holding.

Über Werte, Regelungen, Prozesse und Organisation des CMS informiert ein Compliance­-Leitfaden, der gemeinsam mit weiteren Informationen zu Compliance und Formularen für die tägliche Arbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Intranet abrufbar ist. Auf den Internetseiten der Konzerngesellschaften wird auf die Person und die Aufgaben des Ombudsmanns hingewiesen.

Weitere Informationen finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2018, S. 20-21, und stehen im Online-Bericht unter dem Kapitel „Kontrolle“ zur Verfügung: https://www.stadtwerkekoeln.de/gb2018/digitaler-jahresbericht-stadtwerke-koeln/nachhaltigkeitsbericht