Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Gesetze liegt bei den Inhaber*Innen Martina Riediger und Christian Oblasser und es wird von allen Mitarbeitenden ein gesetztes- und richtlinienkonformes Handeln erwartet. Um diese auch in Zukunft gewährleisten zu können, haben wir uns für das kommende Berichtsjahr das Ziel gesetzt, den Code of Conduct innerhalb des Handbuchs zur Internen Ordnung zu stärken sowie eine Compliance-Richtlinie einzuführen. Mit beiden Instrumenten verpflichten wir uns zum rechtskonformen Handeln und kommunizieren dies intern. Beide Dokumente und die entsprechenden Anforderungen gelten auch für vorgelagerte Geschäftspartner.
Festangestellte Mitarbeitende gibt es bei trias consulting erst seit dem Berichtsjahr 2020. Auf unserer Website haben wir ein Hinweisgebersystem implementiert, welches allen Mitarbeitenden von trias consulting die Möglichkeit bietet, auf Missstände und Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Der Meldeprozess ist ständig verfügbar und die Anonymität ist selbstverständlich durch Verschlüsselungstechniken gewahrt.
Da trias consulting im Kerngeschäft für die öffentliche Hand tätig ist, sind die folgenden Gesetze und Verordnungen von besonderer Bedeutung:
- Compliance
- Korruptionsregistergesetz
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
- Tariftreue, Mindestentlohnung, Arbeitsbedingungen sowie Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Arbeitnehmerentsendegesetz
- Mindestlohngesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen
Es konnten keine wesentlichen Risiken hinsichtlich der Beratungstätigkeit ausgemacht werden.
Aufgrund der Unternehmensgröße und der Unternehemnstätigkeit haben wir mit einem Hinweisgebersystem ein wesentliches Teilziel im Compliance-Bereich erlangt. Mit dem Inkrafttreten der Compliance-Richtlinie wird der Prozess abgeschlossen sein und keine weiteren Ziele gesetzt werden.