20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Um bei der Erfüllung unserer vielfältigen Aufgaben rechtswidriges Verhalten, insbesondere Korruption, zu vermeiden, verfügen wir seit 2002 über eine unmittelbar dem Sprecher des Vorstands zugeordneten Stabsstelle „Compliance“ sowie über eine Compliance-Beauftragte. Diese organisierte im Jahr 2011 Schulungen für alle Führungskräfte, den Vorstand und die Verwaltungsratsmitglieder zu Themen wie Recht, Korruption und Überwachungspflichten. Im Rahmen der unternehmensweiten Einführung eines neuen Compliance-Kodex in den Jahren 2016 und 2017 wurden diese aufgefrischt. Ebenfalls im Rahmen des Compliance-Kodex haben wir alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2016 und 2017 zu Themen wie dem Umgang mit Geschenken und Belohnungen, Einladungen und Datenschutz geschult. Seit Einführung des Kodex ist er darüber hinaus natürlich auch verpflichtend für alle neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und wird diesen entsprechend direkt mit dem Arbeitsvertrag übergeben.

Um im Ernstfall solche Vorfälle rechtzeitig erkennen zu können, arbeiten wir derzeit an der Ausweitung unserer Meldesysteme. So soll in 2018 neben dem bereits existierenden WBD-internen Meldesystem eine externe Ombudsstelle eingerichtet werden, an die betrügerische Handlungen und Gesetzesverstöße vollständig anonym gemeldet werden können.