Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
In unserem Unternehmen gibt es einen „Compliance Officer“. Dieser ist in seiner Eigenschaft u.a. Anlaufstelle für jedweden Mitarbeiter/in bei EHA, der Unregelmäßigkeiten im Geschäftsbetrieb bei EHA festgestellt zu haben meint. Im Berichtszeitraum gab es bei EHA keine bestätigten Korruptionsfälle. Das Thema Compliance bei EHA wird daneben entscheidend mitgeprägt durch die Compliance-Verantwortlichen der REWE GROUP. Dort besteht unter anderem das CMS (Compliance Management System), das alle der REWE GROUP angehörigen Unternehmen in die Lage versetzt, auf Regelverstöße und rechtswidriges Verhalten zeitnah und evtl. sogar im Vorfeld angemessen reagieren zu können.
Darüber hinaus gab es in der Vergangenheit Schulungen der Mitarbeiter/innen sowie interne Kommunikation mit einer Mitteilung der Geschäftsführung mit dem Schwerpunkt „Antitrust/Compliance“, also eine verbindliche, noch gültige Richtlinie. Die Mitarbeiter/innen sind über unerlaubte Verhaltensweisen (z. B. Preisabsprachen, Annahme von werthaltigen Geschenken etc.) informiert sowie darüber, was zu tun ist, sollten sich Behördenvertreter bei EHA melden, um vor Ort Untersuchungen durchzuführen, z. B. zur Ermittlung in einer behaupteten Straftat oder bei Wettbewerbsverstößen. Ein Ziel ist, Schulungen in Zukunft von der REWE Group zu erhalten bzw. online durchzuführen, wie dies im Bereich der Arbeitssicherheit bereits der Fall ist.
Als Zentrale des zentralen Energiemanagementsystems der Rewe Group Deutschland führt EHA ein Rechtsregister, in dem auch für EHA, als Teil des Energiemanagementsystems, verpflichtende Gesetze und Verordnungen enthalten sind. Die Führung des Rechtsregisters umfasst die Übersicht der aktuellen energierechtlichen Verpflichtungen, eine quartalsweise Aktualisierung dieser Übersicht sowie eine regelmäßige Bewertung der energierechtlichen Gesetze hinsichtlich ihrer Einhaltung. Damit gewährleistet die EHA die Kenntnis über diese Gesetze und unterstützt gleichzeitig deren Einhaltung.
Mittlerweile hat EHA außerdem das Reglement der REWE Group zu beachten, deren Inhalte zumeist konzernweit Gültigkeit beanspruchen. Dazu gehört auch, dass die Verhaltensrichtlinien der REWE Group Deutschland (Mutterkonzern) für die Mitarbeiter/innen der EHA gelten: Die Leitlinie für Nachhaltiges Wirtschaften der REWE Group formuliert klare Grundsätze für faires und unbestechliches Verhalten. Darüber hinaus wurde im Jahr 2007 ein Antikorruptionssystem eingeführt. Im Zuge dessen wurden diverse Verhaltensrichtlinien für Führungskräfte und Mitarbeiter/innen implementiert und ein interner Antikorruptions-Beauftragter sowie ein externer Ombudsmann bestellt. Im Februar 2009 hat die REWE Group einen Chief Compliance Officer berufen und seit Juni 2010 bündelt und koordiniert der Zentralbereich Governance & Compliance die Aktivitäten der REWE Group. Ihm stehen in den jeweiligen Geschäftseinheiten und Landesgesellschaften seit 2011 dezentrale Compliance Officer als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Im Rahmen eines effizienten Compliance-Management-Systems (CMS), angelehnt an den Standard IDW PS 980, hat die REWE Group ein Compliance-Programm aufgestellt, das eine Vielzahl von präventiven Maßnahmen umfasst. Seit Mitte 2011 werden regelmäßige Compliance-Risikoanalysen durchgeführt, aus denen weitere präventive Maßnahmen abgeleitet werden. Schulungen für die Mitarbeiter/innen und spezielle Regelungen, die den Umgang mit Zuwendungen an Top Executives oder die Einkaufsbereiche betreffen, gehören ebenfalls dazu. Für Spenden legt eine eigene Richtlinie Mindestanforderungen und entsprechend zu dokumentierende Genehmigungsprozesse fest. Neben dem Risiko der Korruption sind aktuell keine weiteren Risiken benannt.
Der EHA-Standort wird regelmäßig geprüft. Darüber hinaus werden mit Hilfe eines IT-gestützten Tools in der REWE Group systematisch Korruptionsrisiken erfasst und bewertet sowie daraus entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Dies entspricht einer 100-prozentigen Abdeckung der Strategischen Geschäftseinheiten. Im Berichtszeitraum wurden bei EHA und bei der REWE Group Deutschland keine Sanktionen wegen Verstößen gegen Rechtsvorschriften verhängt.
Konkrete Zielsetzungen, über die der REWE Group hinaus, gibt es in diesem Bereich bisher noch nicht.