Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Sparkasse Chemnitz lehnt jegliche Form vom Korruption und Bestechung ab und hält umfangreiche Compliance-Konzepte (u. a. internes Hinweisgebersystem, Arbeitsordnung (regelt z. B. die Annahme von Geschenken), eine Zentrale Stelle zur Überwachung doloser und strafbarer Handlungen, Compliance-Beauftragte für MaRisk und WpHG) vor. Diese genügen hohen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Ansprüchen und achten darauf, dass die Mitarbeiter zu den wesentlichen Risiken kontinuierlich sensibilisiert werden und rechtskonform handeln. Die Identifizierung der Risiken erfolgt dabei über die Gesetzeslage, u. a.:
- das Sparkassengesetz des Freistaates Sachsen (SächsSparkG),
- das Kreditwesengesetz (KWG),
- die Basel I - III Rahmenwerke,
- die Kapitaladäquanzverordnung und -richtlinie CRR/CRD IV,
- die Liquiditätsverordnung (LiqV),
- die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk),
- die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, organisations-
und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp),
- Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID I und II).
Wir behandeln Geschäftspartner fair und verkehren mit Behörden in Deutschland und im Ausland auf Basis des geltenden Rechts und der internen Richtlinien. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, d. h. dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Führungskräfte und Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen hingewiesen. Mit einem bereits wiederholt durchgeführten webbasierten Lernprogramm zur Korruptionsprävention werden Führungskräfte und Mitarbeiter geschult und sensibilisiert. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter über die Einhaltung von kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.
Die Überwachung dieser Vorgaben regeln folgende Stellen in der Sparkasse Chemnitz:
- MaRisk-Compliance-Beauftragter,
- Kapitalmarkt-Compliance-Beauftragter,
- Datenschutzbeauftragter,
- Informationssicherheitsbeauftragter,
- Geldwäschebeauftragter,
- Zentrale Stelle.
Diese sind unabhängig vom operativen Geschäft, haben umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.
Die Beauftragten/Zentrale Stelle stellen durch Vorkehrungen und mit Gegenmaßnahmen sicher, dass die Sparkasse im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben handelt. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von (Compliance-)Risiken. Die Beauftragten/Zentrale Stelle identifizieren zudem mögliche Interessenskonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom Bereich Compliance geprüft.
Compliancerelevante Sachverhalte werden mittels einer jährlichen Gefährdungsanalyse gem. den MaRisk-Anforderungen intern überwacht. Die Beauftragten erstatten sowohl jährlich als auch anlassbezogen Berichte an die Geschäftsleitung, welche auch an die Interne Revision sowie teilweise an den Verwaltungsrat weitergeleitet werden.
Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder die Compliance-Beauftragten zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (internes Hinweisgebersystem).