Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Für das gesetzes- und richtlinienkonforme Verhalten der InWIS Forschung & Beratung GmbH ist die Geschäftsführung verantwortlich. Für das Unternehmen existiert eine strukturierte Abfragematrix, um persönliche Verstrickungen der Geschäftsführer und ihrer Angehörigen zum Unternehmen, aber auch zum Gesamtkonzern (EBZ) aufzudecken. Diese Abfragematrix wird im Rahmen des Jahresabschlusses eingesetzt und von den Wirtschaftsprüfern untersucht.
Die Geschäftsführung der InWIS-Gesellschaften ist eingebunden in die Compliance-Systematik des EBZ, wonach bspw. vertragliche Verbindungen und Honorarzahlungen jenseits der bestehenden Arbeitsverträge regelmäßig angezeigt und den Wirtschaftsprüfern vorgelegt werden.
Alle Mitarbeiter sind gehalten, sich bei auffälligen Anfragen bspw. von Seiten der Kunden an die Geschäftsführung zu wenden. Über das Organisationshandbuch stehen ihnen darüber hinaus alle relevanten Regelungen des Unternehmens zur Verfügung. Bei Neueinstellungen wird jeder Mitarbeiter auf diese Regelungen hingewiesen und verpflichtet.
Die hat das EBZ als Gesellschafter im Berichtsjahr eineallgemeingültige Compliance-Richtlinie eingeführt, die Gültigkeit für alle InWIS-Gesellschaften hat. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Compliance-Richtlinie ist ein eigens berufener Compliance-Beauftragter, der jedem Mitarbeitenden als Ansprechpartner sowohl bei der Beantwortung von Fragen als auch als Berater im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Verfügung steht. Auch bei Zweifelsfragen soll er stets kontaktiert werden.
Durch die Einhaltung der generellen gesetzlichen Vorgaben und Verhaltensgrundsätze, welche im InWIS durch die Compliance-Richtlinie verpflichtend sind, gehen keine wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und Dienstleistungen des InWIS im Bereich von Korruption und Bestechung hervor. Es werden über die getätigten Maßnahmen hinaus keine weiteren Maßnahmen, Standards und Systeme vorgesehen, die für die Einhaltung eines rechtskonformen Verhaltens als notwendig angesehen werden.