Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insider-Handel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten.
Für die operative Umsetzung der Regelungen sind Beauftragte benannt, u.a. zu folgenden Themenfeldern:
- Datenschutzbeauftragte
- Geldwäschebeauftragte
- Wertpapiercompliance
- die Compliancefunktion nach MaRisk
Die Abteilung Compliance der Sparkasse Krefeld stellt über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen. Diese haben für die ordnungsgemäße Implementierung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Umsetzungsarbeiten Sorge zu tragen.
Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl externe als auch interne Regeln (z.B. Einhaltung der allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung als auch der Ethik- und Verhaltenskodex) und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in unserem Haus der Abteilungsleiter Compliance verantwortlich. Zudem identifiziert er mögliche Interessenkonflikte. Er ist unabhängig vom operativen Geschäft, hat umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.
Am 11. März 2011 hat das Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) den Prüfungsstandard PS 980 verabschiedet, der als Grundlage unseres Handelns herangezogen wird. Im Sinne dieses Prüfungsstandards sollen Konzeption, Angemessenheit, Implementierung und Wirksamkeit eines Compliance-Mangagement-Systems durch Prüfung von sieben Grundelementen festgestellt werden: Kultur, Ziele, Risiken, Programm, Organisation, Kommunikation und Überwachung. Da der IDW-Standard keine konkreten Ziele vorgibt (anders als Vorgaben oder Standards in anderen Staaten z. B. die Lex 231/2001 im italienischen Recht, die Guidance zur Sex. 7 des UK Bribery Act 2010 oder die Federal Sentencing Guidelines in den USA), ermöglicht dieser flexible Ansatz es der Sparkasse Krefeld eine auf die Unternehmenswerte und die aufsichtsrechtlichen / gesetzlichen Vorgaben abgestimmte Compliancekultur zu implementieren.
Die Implementierung der sieben Grundelemente des Compliance-Management-Systems werden daher als Zielvorgabe definiert und als grundsätzlich umgesetzt erachtet.
Auf Basis des in der Sparkasse Krefeld implementierten Compliance-Management-System werden jährlich bzw. anlassbezogen entsprechende Risikoanalysen erstellt und adäquate Maßnahmen und Kontrollen abgeleitet. Weiter unterstützt und berät er den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Er erstattet sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die Interne Revision und an den Verwaltungsrat weitergeleitet.
In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Sämtliche Führungskräfte und Mitarbeitende werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen und diverser Dienst- und Arbeitsanweisungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.
Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeitenden aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, den Compliance-Beauftragten oder die Interne Revision zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit über ein (anonymes) Hinweisgebersystem, diese vertraulich anzuzeigen. Für das Hinweisgebersystem ist der Compliance-Beauftragte zuständig.
Die Einhaltung der vorweg genannten Verpflichtungen werden darüber hinaus durch diverse Maßnahmen, Kontrollen, Prüfungen und Kompetenzmodelle flankiert. Die Überwachung der Einhaltung erfolgt durch Kontroll- und Überwachungshandlungen durch Compliance, durch die jeweiligen Führungskräfte sowie die Interne Revision und Aufsichtsbehörden. Sämtliche externen Prüfungen (BaFin, Bundesbank, Wirtschaftsprüfer) ergaben ebenfalls ein positives Gesamtbild ohne wesentliche Feststellungen.