Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Als regionales, öffentlich-rechtliches Kreditinstitut erwarten wir von unseren Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln. Dies gilt in gleicher Weise für alle Mitarbeiter und die Mitglieder unseres Vorstandes.
Unsere Sparkasse fördert und bestärkt eine unternehmensweite „Compliance-Kultur“, durch die Rahmenbedingungen für eine Förderung des Anlegerschutzes durch die Mitarbeiter und eine angemessene Wahrnehmung von Compliance-Angelegenheiten geschaffen werden. Der Vorstand hat im Jahr 2018 einen Verhaltenskodex verabschiedet, der als Bestandteil der Organisationsrichtlinien für alle Mitarbeiter unseres Hauses verbindlich ist. Zudem werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen regelmäßiger Schulungen zu den Bereichen Compliance, Geldwäsche, Betrugsprävention, Informationssicherheit und Datenschutz auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen hingewiesen.
Mit Nachhaltigkeitsrisiken (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) und ihrer Wirkung auf andere Risikoarten (Materieller Natur, Reputation) erfolgt eine laufende Auseinandersetzung.
Die Sparkasse verfügt als Finanzinstitut gemäß den spezialgesetzlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgaben über die entsprechenden Richtlinien zur Prävention und Bekämpfung von Insider-Handel. Marktmanipulation (Wertpapier-Compliance), Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Betrug, aktiver und passiver Korruption, Wirtschaftskriminalität, sonstigen strafbaren Handlungen, Informationssicherheit und Datenschutz. Daneben sind Embargovorschriften und Finanzsanktionen zu beachten und Meldungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen zu erstatten.
Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben in unserer Sparkasse erfolgt, neben den Prüfungshandlungen der Revision, durch den zuständigen Beauftragten für
• Geldwäsche/sonstige strafbare Handlungen (Zentrale Stelle),
• Compliance WpHG,
• Compliance MaRisk/Zentrale Stelle zur Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
• Datenschutz und
• Informationssicherheit.
Darüber hinaus gibt es Regelungen zum Umgang mit Geschenken und Vergünstigungen und mit der Gewährung von Rabatten und Preisvorteilen. Die Beauftragten agieren unabhängig vom operativen Geschäft und haben umfassende Befugnisse sowie uneingeschränkten Zugang zu allen für die Erfüllung ihrer Tätigkeit erforderlichen Informationen.
Neben ihrer beratenden und koordinierenden Funktion, zählt zu den Hauptaufgaben der Beauftragten, dass sie mögliche Interessenskonflikte identifizieren und durch entsprechende Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicherstellen, dass in der Sparkasse alle Mitarbeiter sowohl nach den gesetzlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgaben, als auch den internen Regelungen handeln.
Die Beauftragten erstatten regelmäßig und anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Berichte werden an die Interne Revision und, soweit aufsichtsrechtlich/gesetzlich vorgeschrieben, an den Verwaltungsrat weitergeleitet.
Im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse hinsichtlich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen werden alle Betrugs- und Korruptionsrisiken auf Ebene der Gesamtbank erfasst und bewertet. Adäquate Sicherungsmaßnahmen werden vorgenommen. Wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit, aus den Geschäftsbeziehungen sowie den Produkten und Dienstleistungen wurden im Berichtsjahr nicht gesehen.
Durch die konsequente Einhaltung der vorgenannten Regelungen gab es im Berichtszeitraum keine Sanktionen, Geldbußen oder Verwarnungen gegen die Sparkasse Regensburg.
Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, haben wir bereits im Jahre 2012 ein Hinweisgebersystem („Whistleblowing“) eingerichtet, mit dem unsere Mitarbeiter Auffälligkeiten vertraulich und anonym anzeigen können. Ansprechpartner und Adressat der Meldungen ist der Geldwäsche-Beauftragte als Zentrale Stelle. Wir setzen auch bei unserer Finanzberatung auf Nachhaltigkeit. Diesbezüglich haben wir z.B. mit Umsetzung der Anforderungen aus MiFID II einen weiteren wichtigen Schritt getan. Im Produktkorb befinden sich ausgewählte nachhaltige Wertpapiere.