20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Wir erwarten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie auch im Jahr 2019 sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen.  Damit Unregelmäßigkeiten frühzeitig erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, diese im Rahmen des Hinweisgebersystems vertraulich anzuzeigen.    

Wir setzen den gesetzlichen/aufsichtsrechtlichen Vorgaben entsprechend die relevanten Richtlinien um, insbesondere zu Wertpapier-Compliance, Geldwäsche, sonstigen strafbaren Handlungen und zum Datenschutz. Die relevanten Vorschriften für die Sparkasse Herford umfassen unter anderem

•              die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk),
•              die Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp),
•              die Baseler Richtlinien I-III,
•              die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs,
•              das Kreditwesengesetz (KWG),
•              die Liquiditätsverordnung (LiqV),
•              das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW),
•              die Kapitaladäquanzverordnung und -richtlinie CRR/CRD IV
•              die Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II).

Eine Nichteinhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben können zu einer bedeutsamen Vermögensgefährdung bzw. zu Reputationsschäden führen. Sie können Folgen von (Geld-) Strafen, Prozess- und Anwaltskosten, Bußgeldern, Schadensersatzansprüchen oder Ertragsverlusten aufgrund nichtiger oder rückabzuwickelnder Verträge sein.  

Im Jahr 2019 hatten wir keine Ausgaben und Strafen nach Klagen und Prozessen wegen wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolverstößen.   Für die Überwachung dieser Vorgaben sind in der Sparkasse Herford arbeitsteilig entsprechend den aufsichtsrechtlichen/gesetzlichen Vorgaben bestellte Beauftragte verantwortlich.    

Dies sind: 

•              Beauftragter für Geldwäsche/sonstige strafbare Handlungen
•              Beauftragter für Wertpapier-Compliance
•              Beauftragter für MaRisk-Compliance
•              Beauftragter für Datenschutz

Sie sind in ihrer Tätigkeit als Beauftragte unabhängig vom operativen Geschäft und haben umfassende Befugnisse sowie Zugang zu Informationen im erforderlichen Umfang.    

Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten.    

In unseren Verhaltensgrundsätzen wurden verbindliche Regelungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse Herford aufgestellt, die eine Grundlage für unser Handeln gegenüber Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und anderen Beschäftigten im Einklang mit unseren Werten bilden.    

Die jeweiligen Beauftragten stellen über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Risiken wie Vermögens- oder Reputationsschäden. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.    

Die Beauftragten identifizieren zudem mögliche Interessenskonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln im jeweiligen Zuständigkeitsbereich geprüft. Die Beauftragten erstatten regelmäßig und gegebenenfalls auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand, die Revision und den Verwaltungsrat.    

Die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen/gesetzlichen Vorgaben wird jährlich durch externe Prüfer kontrolliert. Wesentliche Feststellungen hat es in 2019 dazu nicht gegeben.