Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
degewo folgt klaren Regeln für gute Unternehmensführung (Compliance). Das Unternehmen hat dazu eindeutige Grundsätze definiert, die das gesetzes- und regelkonforme Verhalten aller Beschäftigten sicherstellen und helfen, eventuelle Verstöße aufzudecken.
Das Compliance-Programm des Unternehmens ist integraler Bestandteil der Führungs- und Managementstruktur und umfasst alle Bereiche der degewo AG und ihrer Tochtergesellschaften. Es ist mit dem Risikomanagement von degewo abgestimmt und unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung. Überwacht und evaluiert werden die Compliance-Organisation und deren Umsetzung durch die interne Revision. Sein Compliance-Management-System hat das Unternehmen in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut. So wurde 2016 ein Leitungskreis Compliance eingerichtet, der seither regelmäßig tagt und als Qualitätssicherungskomitee fungiert. Er soll die kontinuierliche und risikoorientierte Kontrolle aller relevanten Compliance-Vorgänge sicherstellen und befasst sich neben der generellen Implementierung einer Compliance- und Fehlerkultur mit Zielen und Maßnahmen, die für ein angemessenes Compliance-Management-System erforderlich sind. Seit August 2016 ist zudem eine externe Vertrauensanwältin für Hinweisgeber im Zusammenhang mit der Einhaltung der Regeln für gute Unternehmensführung tätig. Die Position des internen Compliance- Beauftragten, der regelmäßig an den Vorstand und den Aufsichtsrat berichtet, wurde im Mai 2016 zunächst neu besetzt. Im vierten Quartal 2017 wurde diesbezüglich eine weitere organisatorische Änderung vorgenommen. Die Aufgabe als Compliance-Beauftragte von degewo wird seit dem 1. Dezember 2017 von der Bereichsleiterin des Vorstandsbüros wahrgenommen. Seit 2016 wird der Aufsichtsrat jährlich durch einen Compliance-Bericht unterrichtet.
Um die Regeln guter Unternehmensführung konzernweit klar zu kommunizieren, hat degewo im Sommer 2016 eine Online-Schulung zum Thema Compliance eingeführt, mit der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurzfristig und umfangreich zum Thema Compliance geschult wurden. Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung wird durch eine Online-Prüfung im Anschluss an die Schulung nachgewiesen. Alle neu eintretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen seither diese Online-Schulung innerhalb eines halben Jahres ebenfalls absolvieren. Darüber hinaus finden Präsenzschulungen und Informationsveranstaltungen statt. Dabei werden die Beteiligten über die wesentlichen Eckpunkte, Inhalte und Ziele von Compliance informiert sowie über spezifische Compliance-Risiken in der Wohnungswirtschaft. Ein Compliance-Handbuch für die Beschäftigten wurde erarbeitet. Für externe Partner wird degewo zudem eine Übersicht über die Compliance-Grundsätze des Unternehmens entwickeln.
Um die Regeln guter Unternehmensführung konzernweit klar zu kommunizieren, erfolgte im Berichtsjahr eine Schulung für Führungskräfte als Multiplikatorenschulung in Sachen Compliance. Im Übrigen haben alle neu eintretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die oben genannte Online-Schulung absolviert.
Der Aufsichtsrat des Unternehmens und sein Vorstand erklären sich jährlich gemeinsam zu den Empfehlungen des Berliner Corporate Governance Kodex (BCGK), welcher auf den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) basiert. Der Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher Konzerne dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Die konkreten Zielsetzungen von Compliance resultieren aus den internen Regelungen (zum Beispiel Compliance-Verhaltensregeln, Verhaltensregeln zur Korruptionsprävention, sonstigen Organisationsanweisungen, Vier-Augen-Prinzip etc.) und externen Vorschriften und Regeln. Diese Zielsetzungen werden von degewo erfüllt. Darüber hinaus sind keine weiteren, quantitativ messbaren Zielgrößen definiert, für die ein Zielerreichungsgrad zu berichten wäre.
Die Möglichkeit zur Korruption besteht grundsätzlich in verschiedenen Fachbereichen, jedoch sind auch aus der näheren Vergangenheit keine bestätigten Korruptionsfälle bekannt. Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben, ergeben sich aus unserer Geschäftstätigkeit, aus unseren Geschäftsbeziehungen und aus unseren Produkten und Dienstleistungen nicht.