Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Kreissparkasse Steinfurt hat interne Richtlinien zur Vermeidung von Korruption oder Bestechung sowie zur Annahme von Geschenken und Vergünstigungen, die für alle Mitarbeiter verbindlich sind. Allen Mitarbeitern sind die Richtlinien zugänglich und die Mitarbeiter werden im Rahmen von Schulungen für diese Themen sensibilisiert. Es wird keine Form der Korruption oder Bestechung toleriert. Weder beeinflussen wir unerlaubt Entscheidungsträger, Behörden oder staatliche Institutionen, indem ihnen Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt werden. Noch nehmen unsere Mitarbeiter solche Vorteile entgegen, durch die sie einem Interessenkonflikt ausgesetzt oder in ihrer Urteilsfähigkeit beeinträchtigt werden können. Wir behandeln Geschäftspartner fair und verkehren mit Behörden in Deutschland und im Ausland auf Basis des geltenden Rechts und der internen Richtlinien. Die Kreissparkasse Steinfurt lässt nicht zu, dass der Wettbewerb und die Geschäftstätigkeit durch Bestechung, Betrug, Wirtschaftsspionage, Diebstahl, Nötigung u.a. beeinflusst oder verfälscht wird. Die Kreissparkasse Steinfurt distanziert sich von Personen und Unternehmen, die sich nicht an diese Regeln halten und wird mit ihnen keine geschäftlichen Beziehungen aufrechterhalten oder neue Beziehungen generieren. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, jedweden Versuch der Bestechung, der an sie gerichtet ist, an den Compliance-Beauftragten gemäß MaRisk zu melden.
Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in erster Linie unser Compliance-System verantwortlich. Die Einhaltung der Vorschriften und Richtlinien wird von dem Compliance-Beauftragten überwacht. Über ein 2014 eingeführtes Hinweisgebersystem können anonym konkrete Hinweise auf Verstöße gegen bankaufsichtsrechtliche Bestimmungen und Anforderungen (z. B. aus dem Kreditwesengesetz, der MaRisk etc.) oder strafbare Handlungen innerhalb der Sparkasse an den Compliance-Beauftragten gemäß MaRisk gemeldet werden. Der Compliance-Beauftragte tauscht sich regelmäßig mit dem Vorstand der Kreissparkasse aus.
Ein gesondertes übergeordnetes Konzept im Sinne von CSR-RUG und auch eine Risikoanalyse gibt es zu diesem Thema nicht und ist aktuell auch nicht in Planung, da die Themenaspekte einzeln aber nicht im Rahmen einer gesonderten Strategie und Risikoanalyse geplant und umgesetzt werden. Konkrete themenspezifische Zielsetzungen können aus Wesentlichkeitsgründen aktuell nicht spezifiziert werden.