20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Das Unternehmen hat keine unternehmensinternen Compliance - und Antikorruptionsrichtlinien. Bis zur Aktualisierung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung in 2018, sollen jeweils 5-10 Unternehmensleitsätze zu drei Schwerpunktbereichen formuliert werden: Ziel, Selbstverständnis und Weg. Die Aspekte Chancengerechtigkeit, Gemeinwesen nud soziale Verantwortung werden dabei eine wichtige Rolle spielen. Dazu kommt die Sensibilisierung der Mitarbeiter und Geschäftspartner, wie auch schon zum Punkt Wertschöpfung und Lieferkette erläutert wurde. Bleibt noch die Auswahl relevanter Antikorruptionsrichtlinien und ihre Integration in das zu erstellende Unternehmensleitbild.

Das Thema Compliance wird zukünftig von dem Eigentümer und Geschäftsführer wahrgenommen. Unter seiner Verantwortung sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für dieses Thema künftig gezielt sensibilisiert werden.  

Im Unternehmen ist kein rechtswidriges Verhalten, insbesondere keine Fälle von Korruption, bekannt.