20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

In der Stadt Geestland ist das Thema "Korruption" umfassend geregelt. Für Beamte besteht ein grundsätzliches Verbot, Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile für sich oder Dritte in Bezug auf ihre dienstlichen Tätigkeiten zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen. Entsprechendes gilt für die Beschäftigten des TVöD im Angestellten- und Arbeiterverhältnis. Konkretisiert wurde dies für die Stadt Geestland darüber hinaus noch in einer Dienstanweisung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken.

Für die Vergabe von Aufträgen gibt es bei Kommunen ein formell vorgeschriebenes Verfahren. In der Stadt Geestland wurde eine Vergabestelle eingerichtet, die bei allen Auftragsvergaben der Fachabteilungen zwingend zu beteiligen ist. Die Auswertung der Angebote sowie die anschließende Auftragsvergabe erfolgt ausschließlich über die Vergabestelle. Somit ist das Vier-Augen-Prinzip gewahrt. Durch die vollständige Dokumentation des Vergabeverfahrens ist Korruption nahezu ausgeschlossen.

In der Stadt Geestland gibt es einen Korruptionsbeauftragten, der neben dem Bürgermeister für dieses Thema verantwortlich zeichnet. Durch den Korruptionsbeauftragten erfolgt eine permantente Überprüfung hinsichtlich der Korruptionsrisiken. Im Rahmen von Dienstbesprechungen werden die Führungskräfte regelmäßig informiert und sensibilisiert.