20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Wir halten die rechtlichen Anforderungen, die für uns als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut gelten, streng ein. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (KWG, WpHG, GWG, etc.) gelten für uns besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Bundeslandes Schleswig-Holstein als Sparkassenaufsichtsbehörde regelt das Geschäftsrecht für die Sparkassen im Lande und übt die Rechtsaufsicht aus. Im Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein ist die Prüfung der Sparkassen durch die Prüfungsstelle des SGVSH festgelegt. Die Förde Sparkasse unterliegt zudem der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Bundesbank und beachtet auch durchgehend die höchstrichterliche Rechtsprechung im Bereich des Verbraucherrechts.
Wir erwarten von unseren Mitarbeiter:innen rechtskonformes Verhalten. Es sind sowohl gesetzliche Regelungen als auch interne Organisationsrichtlinien zu befolgen. Es existieren klare Regelungen hinsichtlich der Annahme von Geschenken und Vergünstigungen. Ein verbindlicher Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention wurde im Jahr 2009 formuliert. Zur vertraulichen - auf Wunsch auch anonymen - Meldung von Gesetzesverstößen wurde ein Hinweisgebersystem implementiert.

Die Sensibilisierung und Weiterbildung aller Mitarbeiter:innen zu compliance-relevanten Themen wie beispielsweise Geldwäscheverhinderung, Betrugsprävention und Datenschutz werden regelmäßig als web-basierte Pflichtschulungen durchgeführt. Gesonderte Schulungen speziell für Führungskräfte sind aufgrund der umfassenden Schulungsinhalte nicht erforderlich. Zur Überwachung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen hat der Vorstand der Förde Sparkasse ein Beauftragtenwesen implementiert. Die Beauftragten für die Bereiche
agieren unabhängig und verantwortlich innerhalb ihrer jeweiligen Aufgabenbereiche. Sie verfügen über einen uneingeschränkten Informationszugang. Darüber hinaus achtet auch die interne Revision im Rahmen risikoorientierter Prüfungen auf die Einhaltung von aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften. Der Compliance-Beauftragte nach MaRisk

- wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung wesentlicher rechtlicher Regelungen sowie entsprechender Kontrollen hin,
- führt eigene Überwachungshandlungen durch,
- erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht für den Vorstand und den Verwaltungsrat und
- erstellt regelmäßig eine Risikoanalyse, welche als Grundlage zur Bewertung potenzieller Risiken dient, die aus der Nichteinhaltung gesetzlicher Normen erwachsen.

Die Risikoanalyse bildet Risiken für gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten ab, die sich aus der Geschäftstätigkeit, aus den Geschäftsbeziehungen und aus den Produkten und Dienstleistungen ergeben. Sie ist in die Bestandteile "Compliance-Risiken aus Verbraucherschutzvorgaben" (Bsp.: Telefonwerbung ohne Kundeneinwilligung und Geschäfte mit Minderjährigen ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter) und "Compliance-Risiken aus spezialgesetzlichen, sonstigen aufsichtsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben" (Bsp.: Datenschutzrecht und Emission von Pfandbriefen) untergliedert. Es wird zwischen geringem, normalem und hohem Risiko unterschieden. Für die Risikoszenarien wurden ausschließlich geringe oder normale Risiken festgestellt.  

Anhand des beschriebenen Berichts- und Beauftragtenwesen prüfen wir laufend, welche wesentlichen Risiken bestehen und inwieweit wir unser Managementsystem anpassen müssen. 

Ziel ohne Zeitbezug der Förde Sparkasse ist es, Compliance Verstöße gänzlich zu vermeiden. Weitere Ziele sind nicht formuliert. Hinsichtlich der Zielerreichung verweisen wir auf den Leistungsindikator EFFAS V01-01.

Das Ergebnis des Compliance-Konzeptes ist der jährliche Tätigkeitsbericht der Compliance-Funktion nach MaRisk, der sich immer auf den Zeitraum vom 1.7. bis zum 30.6. des Folgejahres bezieht. Für den Zeitraum vom 01.01.-30.06.23 wurde unter Einbeziehung verschiedener Erkenntnisquellen, wie z.B. die Berichte weiterer Beauftragter, des Qualitätsmanagements und interner sowie externer Prüfer die Wirksamkeit eingesetzter Verfahren beurteilt. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit compliance relevanter Prozesse wurden aktuell durch den Vorstand verschiedene Maßnahmen initiiert. Die Wirksamkeit der Verfahren zur Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorgaben und Regularien ist nicht eingeschränkt.