20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Korruption oder sonstige strafbare Handlungen von Mitarbeiter/innen werden innerhalb der VÖB-Service GmbH nicht toleriert. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, die oder der sich nachweislich strafbar macht, trägt die strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen.

Interne Anweisungen zum Umgang mit Korruptionsverdachtsfällen und deren Erkennbarkeit werden laufend aktualisiert und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der internen QM-Datenbank zur Verfügung gestellt. Hierin wird über die Erscheinungsformen von Korruption und deren Erkennbarkeit informiert sowie das erwartete Verhalten der Mitarbeiter/innen in entsprechenden Situationen erläutert.
Alle Mitarbeiter/innen sind angewiesen das eigene Verhalten nach diesen Kriterien zu bewerten und auszurichten sowie etwaige Verdachtsfälle, bei Bedarf anonym, zu melden. In Zweifelsfällen besteht darüber hinaus stets die Möglichkeit, sich anonym an die interne Revision zu wenden.

Die Verantwortlichkeit für die Compliance wurde im Unternehmen differenziert besetzt, so kümmern sich der IT-Sicherheitsbeauftragte, die Arbeitssicherheitsbeauftragte, allgemeine Sicherheitsbeauftragte, die Datenschutzbeauftragte und zudem die Revision um die Einhaltung allgemeiner, datenschutzrechtlicher und arbeitssicherheitsspezzifischer Vorgaben und die Einhaltung der internen QM Vorgaben. Interne und externe Vorgaben werden zudem vom in der Geschäftsleitung angesiedelten Syndikus des Unternehmens überwacht.