20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Grundsätzlich gelten für den KJR die Regelungen des öffentlichen Dienstes, so dürfen bspw. keine Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen von Dritten angenommen werden.


Es gibt noch keinen expliziten Compliance-Beauftragten. Die Verantwortung für den Themnbereich obliegt der Geschäftsführung und dem Vorstand. Eine Sensibilisierung findet je nach Bereich unterschiedlich statt. Alle Beschäftigten unterzeichnen zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses die Kenntnisnahme des Organisationhandbuches, welches die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen, sowie weitere Regelungen enthält.