Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Grundsätzlich gelten für den KJR die Regelungen des öffentlichen Dienstes, so dürfen bspw. keine Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen von Dritten angenommen werden.
- Wir arbeiten bei allen Finanzangelegenheiten nach dem Vier-Augen-Prinzip.
- Alle Kassenverantwortlichen erhalten eine ausführliche Schulung.
- Darüber hinaus gibt es verschiedene Prüfungsschritte für Finanzangelegenheiten:
- Alle Ausgaben über 500€ werden durch den Vorgesetzten geprüft
- Alle Ausgaben über 2000€ müssen vom Finanz- und Förderausschuss zur Kenntnis genommen werden
- Ehrenamtliche Rechnungsprüferinnen und -prüfer prüfen punktuell
- Jährliche Prüfung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Alle Personen (Haupt- und Ehrenamtliche), die während ihrer Arbeit für den KJR mit Kindern und Jugendlichen tätig sind oder mit Kindern oder Jugendlichen Umgang haben, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
- Die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen unserer Arbeit sind im Organisationshandbuch beschrieben, das alle Beschäftigten zu Beginn ihrer Tätigkeit zur Kenntnis nehmen müssen.
Es gibt noch keinen expliziten Compliance-Beauftragten. Die Verantwortung für den Themnbereich obliegt der Geschäftsführung und dem Vorstand. Eine Sensibilisierung findet je nach Bereich unterschiedlich statt. Alle Beschäftigten unterzeichnen zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses die Kenntnisnahme des Organisationhandbuches, welches die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen, sowie weitere Regelungen enthält.