Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Bayerische hat im Berichtsjahr 2020 keine Spenden an politische Parteien oder deren Gliederungen gezahlt. Weiter hat die Bayerische im Berichtsjahr 2020 politischen Parteien oder deren Gliederungen keine Sachzuwendungen zukommen lassen.