Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Zahl der Treffen mit politischen Mandatsträgern wird nicht erfasst. Die Kindernothilfe zahlt keine politischen Spenden (fehlender Satzungszweck). Die Kindernothilfe ist selbst Spendenempfänger.